Pressemitteilungen der BI gegen den weiteren Ausbau des FMO-Flughafen Münster Osnabrück im Jahr 2007 bis 2016

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16.09.2016 Keine demokratischen Kontrollen über Nachtflugregelungen an deutschen Flughäfen bei Einführung der Freihandelsabkommen CETA und TTIP

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, teilt mit, dass am Samstag, den 17.09.2016, gleichzeitig in sieben großen Städten in Deutschland Demonstrationen gegen die Einführung der Freihandelsabkommen CETA und TTIP stattfinden.  Mit den Demonstrationen soll das offizielle Unterschreiben des CETA-Abkommens beim EU-Kanada-Gipfel im Oktober und das vorläufige Inkraftsetzen dieses bereits zwischen der EU-Kommission und Kanada ausgehandelten Abkommens verhindert werden.

 Die BI erklärt sich mit diesem Ziel der Demonstrationen solidarisch. Die BI befürchtet, dass bei Inkrafttreten von CETA zukünftig das Aufrechterhalten von Nachtflugverboten (z.B. am Frankfurter Flughafen) oder die Einführung eines Nachtflugverbotes, wie es die BI und die Bevölkerung Grevens und der Rat der Stadt Greven für den FMO fordert, schon aus finanziellen Erwägungen nicht mehr möglich sein wird.

 Aufgrund des CETA-Abkommens werden z.B. kanadische Flugunternehmen und auch in Kanada ansässige amerikanische Tochter-Flugunternehmen die Möglichkeit erhalten, gegen die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe geltend zu machen, weil die Bundesrepublik  mit einem Nachtflugverbot ein nichttarifäres Handelshemmnis geschaffen hat bzw. schaffen wird. Diese Schadensersatzklagen werden nicht etwa von einem mit unabhängigen Richtern besetzten Gericht sondern von einem mit Wirtschaftsanwälten besetzten privaten Schiedsgericht entschieden.

 Hinzu kommt, dass der vereinbarte "Gemischte CETA-Ausschuss", der keiner demokratischen Kontrolle unterliegt, Anhänge und Protokolle ändern und dem Investitionsgericht vorschreiben kann, wie der Investitionsschutz zu interpretieren ist. Er soll im Abkommen nicht geregelte Themenkomplexe autonom regulieren und deregulieren können. Seine Beschlüsse sind für die Vertragspartner bindend. Das führt nach Auffassung der BI zu einer Einschränkung des Gesetzgebungsrechts der Parlamente.

 Dieses Abkommen muss unter Einbeziehung der Öffentlichkeit neu verhandelt werden, um am Ende ein Abkommen zu haben, das gesellschaftlich akzeptiert und gewollt ist - ein faires und transparentes Freihandelssystem, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


10.06.2016 Überprüfung des Schutzes vor Fluglärm 2017 verpflichtend - BI hofft auf Einführung des Nachtflugverbotes

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, teilt mit, dass die Staatskanzlei NRW und das zuständige Landesverkehrsministerium auf den Brief der BI hinsichtlich einer möglichst baldigen Einführung eines Nachtflugverbotes von 22 bis 6 Uhr am FMO geantwortet haben.

Die Staatskanzlei meint nicht den von der BI vorgeschlagenen Weg über eine Regelung im Landesentwicklungsplan beschreiten zu können, weil der Landesentwicklungsplan keine Anpassungspflicht bestehender Betriebsgenehmigungen entfalte. Voraussetzung für die Änderung bestehender Betriebsgenehmigungen wäre ein Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, welches für der Flughafen Münster/Osnabrück nicht anhängig sei.

Außerdem weist die Staatskanzlei unter Hinweis auf das Antwortschreiben des Landesverkehrsministeriums darauf hin, ob und ggfls. in welchem Umfang eine Änderung bestehender gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Fluglärm erforderlich sei, werde bei der Überprüfung der Grenzwerte des § 2 Abs. 3 Fluglärmschutzgesetzes festgestellt. Diese Überprüfung  durch die Bundesregierung sei spätestens im Jahr 2017 verpflichtend vorgesehen.

Zudem habe der Bundesrat auf Initiative Nordrhein-Westfalens im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur 15. Novelle des Luftverkehrsgesetzes (BR-Drs 439/15) in einer an die Bundesregierung gerichteten Stellungnahme beschlossen, dass mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm weiterer Reformbedarf bei den Rechtsgrundlagen zum Flugverkehr bestehe. Darin sei die Bundesregierung insbesondere um Prüfung von 7 im Einzelnen aufgeführten Aspekten (u.a. „Stärkung des aktiven Lärmschutzes“) gebeten worden. Es bleibt die Hoffnung, dass diese Überprüfungen durch die Bundesregierung zu Gesetzesänderungen führen, aufgrund derer möglichst bald am FMO ein generelles Nachtflugverbot eingeführt werden kann, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


18.04.2016 Fluglärmschutzgesetz darf nicht weiter zugunsten der Luftverkehrswirtschaft überarbeitet werden

Ludger Schulze Temming und Siegfried Stock haben als Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven am vergangenen Wochenende in Frankfurt am Main an einer zweitägigen Fortbildungsveranstaltung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. (BVF) teilgenommen. Themen waren u.a. aktuelle Aufgabenstellungen beim Schutz vor Fluglärm, Neues zum Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung, Subventionen im Luftverkehr und die Ergebnisse der NORAH-Studie zu den negativen Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Gesundheit.

Der Generalsekretär der Europäischen Vereinigung gegen den Fluglärm (UECNA) Martin Kessel machte deutlich, dass es überall in Europa vergleichbare Probleme wegen der unzureichenden Maßnahmen hinsichtlich des Fluglärms und hinsichtlich anderer negativer Umweltauswirkungen des zunehmenden Luftverkehrs gibt.

Der Präsident der BVF Helmut Breidenbach äußerte sich besorgt darüber, dass die Bundesregierung bei der geplanten Abfassung eines Luftverkehrskonzeptes für Deutschland bisher zu einseitig die Interessen der Luftverkehrswirtschaft an einem möglichst unbehinderten Wachstum des Luftverkehrs berücksichtige. Die BVF wolle sich außerdem in der nächsten Zeit u.a. sehr intensiv an der für 2017 anstehenden Überarbeitung des seit 2007 geltenden Fluglärmschutzgesetzes zugunsten der vom Fluglärm Betroffenen beteiligen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.


23.03.2016 BI fordert: Grevener Rat soll Ausbau des FMO zum Frachtflughafen eindeutig ablehnen!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven weist zu neusten Presseberichten zu eventuellen Entwicklungen am FMO darauf hin, dass seit Veröffentlichung der Startbahnverlängerungspläne die Gefahr besteht, dass am FMO letztlich ein Frachtflughafen errichtet werden soll. Laut den Planfeststellungsunterlagen aus den 1990er Jahren hatte der Frachtflug-Carrier DHL bereits damals ein entsprechendes Interesse bekundet. Die Firma DHL hat dann ihr Frachtflugdrehkreuz mit über hundert Flügen in jeder Nacht in Leipzig errichtet.
Die BI hält es für wichtig, dass die Vertreter im Rat im Interesse der jetzt schon vom nächtlichen Fluglärm betroffenen Bürger und Bürgerinnen in Greven in der jetzigen Situation eindeutig entscheiden, dass die Stadt Greven Bestrebungen ablehnt, den FMO zu einem Frachtflughafen zu entwickeln.


08.01.2016 Bi ernnert an Koalitionsvereinbarung aus 2012, Regelung von Nachtflugverboten im Landesentwicklungsplan aufzunehmen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sie die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in einem Brief nochmals im Interesse der Gesundheit der vom Fluglärm Betroffenen eindringlich gebeten hat, für die möglichst baldige Einführung eines Nachtflugverbotes von 22 bis 6 Uhr am FMO zu sorgen.

Die BI meint darin, dass die Landesregierung bei einem entsprechenden politischen Willen derzeit sehr wohl die Möglichkeit hätte, ihr in der Koalitionsvereinbarung aus 2012 festgelegtes Ziel, wonach am FMO eine Kernruhezeit von 23 bis 6 Uhr angestrebt wird, mittels einer entsprechenden Rechtsgrundlage umzusetzen.

Diese Möglichkeit bestehe zum Beispiel im Rahmen der zur Zeit stattfindenden Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW. Die BI meint, dass man in einen Landesentwicklungsplan auch die Regelung von Nachtflugverboten aufnehmen könne . Siehe den LEP Hessen 2000 und Änderungsverfahren 2007 (www.landesplanung.hessen.de) in Verbindung mit dem Urteil des BVerwG vom 04.04.2012 zum Planfeststellungsbeschluss Flughafen Frankfurt (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040412U4C8.09.0), in dem das Gericht die Aufnahme derartiger Grundsätze  als rechtmäßig bescheinigt hat.

Im Übrigen bestehe für die Landesregierung die Möglichkeit durch eine entsprechende Gesetzesinitiative im Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Einführung von Nachtflugverboten auf Bundesebene zu schaffen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


06.01.2016 Offener Brief an Frau Kraft: BI ernnert an die in den Koaliationsverhandlungen angestrebte Kernruhezeit von 23.00 Uhr und 6.00 an allen Flughäfen

Frau
Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen
Hannelore Kraft

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf

Sehr geehrte Frau Kraft!

Wir, das sind Ludger Schulze Temming und Alfred Schäckelhoff, wenden uns als vom Fluglärm des Flughafens Münster/Osnabrück (FMO) betroffene Bürger und gleichzeitig im Namen der von uns vertretenen Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, an Sie.

Wir bitten Sie nochmals eindringlich im Interesse der Gesundheit der vom Nachtflug am FMO betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Greven, in Ladbergen und in weiteren vom Fluglärm des FMO betroffenen Orten dafür zu sorgen, dass das Landesverkehrsministerium möglichst bald ein generelles Nachtflugverbot am FMO von 22 bis 6 Uhr einführt.

Wir haben uns in dieser Angelegenheit mit dieser Bitte bereits mit unserem Schreiben vom 06.02.2014 an Sie gewandt und Ihnen gegenüber unsere Sorgen wegen der vom Nachtflugverkehr am FMO ausgehenden Gesundheitsgefahren zum Ausdruck gebracht. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir zur Vermeidung von Wiederholungen auf den beigefügten Ausdruck des Briefes vom 06.02.2014.

Der Antwortbrief der Staatskanzlei NRW vom 15.05.2014 (Az. BC-2013-2108535 Referat LPA II 3) ist für die vom Nachtfluglärm Betroffenen sehr enttäuschend. Ihre Staatskanzlei ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des zur Zeit geltenden Fluglärmschutzgesetzes keine rechtliche Handhabe bestehe, die bestandskräftige aktuelle Betriebsgenehmigung am FMO für den Nachtflug ganz oder teilweise zu widerrufen. Eine Neuregelung des Nachtflugbetriebes sei nur als Ergebnis einer planerischen Abwägung als notwendiger Bestandteil von luftrechtlichen (Genehmigungs- und) Planfeststellungsverfahren möglich.

In unserem Brief vom 06.02.2014 hatten wir unter anderem auf den Inhalt des letzten Koalitionsvertrages 2012 verwiesen, der insoweit auf den Koalitionsvertrag 2010 Bezug nimmt. Dort steht zum Thema „Luftverkehr: Zukunft gestalten und Interessensausgleich herstellen“ u.a. folgendes:
„Jenseits der Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund werden wir bezogen auf alle anderen Flughäfen eine Kernruhezeit von 23.00 Uhr und 6.00 Uhr für alle Starts und Landungen anstreben.“

Zudem haben wir in unserem Brief an Sie ausgeführt:

„Leider sind von Ihrer Landesregierung bisher keine erkennbaren Schritte in diese Richtung erfolgt. Bisher gilt weiterhin für die FMO-GmbH die zeitlich nicht befristete Betriebsregelung, wonach nachts nur diejenigen Flugzeuge fliegen dürfen, die auf einer sog. Bonusliste des Bundesverkehrsministers stehen. Da die modernen Düsenjets diese Anforderungen heute alle erfüllen, bedeutet dies am FMO konkret, dass die Düsenjets die ganze Nacht ohne Einschränkung starten und landen können. Trotz der am FMO in den letzten Jahren stark zurück gegangenen Fluggastzahlen starteten und landeten in den verkehrsreichsten 6 Monaten (Mai bis Oktober) des Jahres 2013 durchschnittlich in jeder Nacht ca. 10 Flugzeuge.“

Hierzu teilt Ihre Staatskanzlei in dem o.a. Antwortschreiben mit:

„Die von Ihnen herangezogene Koalitionsvereinbarung 2010/2012 bietet als politische Vereinbarung keine Rechtsgrundlage für sein Begehren. Sie bedarf – auch auf das Anstreben einer Kernruhezeit von 23.00 – 06.00 Uhr – zur Umsetzung Ihrerseits einer Rechtsgrundlage. Eine solche liegt, wie bereits dargelegt, hier nicht vor.“

An dieser Rechtsauffassung, die wir an dieser Stelle als richtig unterstellen wollen, möchten wir anknüpfen.

Denn wenn es richtig ist, dass für die Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO in der in Koalitionsvereinbarung angestrebten Kernruhezeit von 23.00 bis 06.00 Uhr eine Rechtsgrundlage erforderlich ist, hätten Sie bzw. Ihre Landesregierung durchaus die Möglichkeit, eine derartige Rechtsgrundlage bei einem entsprechenden politischen Willen zu schaffen.

Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel für Ihre Landesregierung im Rahmen der zur Zeit stattfindenden Aufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW. In dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP)vom 22.09.2015 ist auf S. 144 zum Punkt 8.1-7 Ziel Schutz vor Fluglärm u.a. folgendes ausgeführt: „Die Bevölkerung ist vor negativen Umweltauswirkungen des Flugverkehrs, insbesondere Fluglärm, zu schützen.“ Wir schlagen vor, an diesem Satz folgenden Satz anzuschließen:

„Unter Berücksichtigung des Luftverkehrsgesetzes ist aus Rücksichtnahme auf die besonders schutzbedürftige Nachtruhe der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz in den Kernstunden der Nacht von herausragender Bedeutung.“

In der Begründung zu dieser Zielsetzung zu Punkt 8.1-7 ist außerdem zu diesem Satz ergänzend folgende Erläuterung aufzuführen: „Es ist vorgesehen, unter Berücksichtigung der Planungssicherheit für Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen je nach Flughafen in angemessener Zeit zum Schutz der Bevölkerung vor Nachtfluglärm ausreichende Nachtflugverbote einzuführen, wobei
jenseits der Regelungen für die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Dortmund bezogen auf alle anderen Flughäfen eine Kernruhezeit von 23.00 Uhr und 6.00 Uhr für alle Starts und Landungen angestrebt wird.“

Wir möchte darauf hinweisen, dass man in einen Landesentwicklungsplan auch die Regelung von Nachtflugverboten aufnehmen kann . Siehe den LEP Hessen (https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/content-downloads/Der_Landesentwicklungsplan_2000.pdf) in Verbindung mit dem Urteil des BVerwG zum Planfeststellungsbeschluss Flughafen Frankfurt (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=040412U4C8.09.0), in dem das Gericht die Aufnahme derartiger Grundsätze  als rechtmäßig bescheinigt hat.

Unter Berücksichtigung der obigen Erläuterungen zum Punkt 8.1-7 des LEP NRW könnten sich ab Inkrafttreten des LEP NRW die Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen bereits darauf einstellen, dass nach einer angemessenen Zeit zukünftig ein uneingeschränkter Nachtflugverkehr an den Flughäfen in NRW nicht mehr möglich sein wird.

Im Übrigen besteht für die Landesregierung die Möglichkeit durch entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundesrat die rechtliche Grundlagen für die Einführung von Nachtflugverboten auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist z.B. durch den Gesetzesentwurf des Landes Rheinland-Pfalz zur „Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm“ vom 7.02.2013 (Bundesratsdrucksache 90/13), der vom Land Baden-Württemberg unterstützt worden ist, versucht worden. Leider hat dieser Gesetzesentwurf zur Änderung der Luftverkehrsgesetzes im Bundesrat keine Mehrheit gefunden.

Für eine baldige Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen



14.12.2015 Petition für EU-Parlament: Abbau von Steuerprivilegien in der Luftfahrtindustrie und Nachtflugregelung zum Schutz der Gesundheit

 Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt in einer Pressemitteilung mit, dass inzwischen beim EU-Parlament eine Petition vorliegt, mit der die EU aufgefordert wird, an den Flughäfen der EU-Mitgliedsländern zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Nachtflugverbote von mindestens 8 Stunden einzuführen. Außerdem wird darin verlangt, beim Luftverkehr die Steuerprivilegien bei der Umsatzsteuer auf Flugtickets und bei der Kerosinsteuer abzuschaffen und die verschiedenen Subventionen auf den europäischen Flughäfen zu unterbinden (vgl. www.tamingaviation.eu).

 Die BI weist darauf hin, dass sie diese Petition zusammen mit über 140 Bürgerinitiativen aus 10 Mitgliedsstaaten unterzeichnet hat. Eine der beiden Initiatoren dieser Petition, Frau Dr. Susanne Heger aus Österreich, hat die Ziele dieser Petition am 12.11.2015 dem EU-Petitionsausschuss im Einzelnen mündlich vorgestellt. Einzelheiten zu dieser Sitzung des EU-Petitionsausschusses ergeben sich aus dem Video des EU-Petitionsausschusses unter http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20151104IPR01142/html/Committee-on-Petitions-meeting-12112015-%28P.M.%29.

Die BI meint in der Pressemitteilung abschließend: Bisher wird das Problem an die Mitgliedsstaaten weitergereicht. Doch keiner der Mitgliedsstaaten möchte als Erster mit dem Abbau von Steuerprivilegien der Luftfahrtindustrie oder effektiven Maßnahmen zur Lärmvermeidung, wie der Einschränkung von Nachtflügen, anfangen. Man kann nur hoffen, dass sich nun endlich auf europäischer Ebene hinsichtlich der Einschränkung des zum großen Teil überflüssigen und umweltschädlichen Luftverkehrs etwas bewegt.


13.11.2015 NORAH-Studie bestätigt deutlichen Zusammenhang zwischen Fluglärm und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Vor wenigen Tagen wurde die mit Spannung erwartete NORAH-Studie veröffentlicht, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Pressemitteilung mit. Die Studie ist eine der umfangreichsten Untersuchungen zur Verkehrslärmwirkung weltweit und betrachtet die Auswirkungen von Luft-, Straßen- und Schienenverkehrslärm. NORAH steht für „Noise-releated annoyance, cognition und health“. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse wurde am 29.10.2015 in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht (www. fr-online.de). Die komplette Studie ist unter www.laermstudie.de im Internet nachzulesen.

In einer ersten Stellungnahme weist die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) daraufhin, dass die NORAH-Studie trotz der nach Auffassung der BVF vorhandenen methodischen Mängel die Ergebnisse der zahlreichen bereits vorliegenden Studien bestätigt, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen Fluglärm und Erkrankungen aufzeigen (www.fluglaerm.de). Dementsprechend sieht sich auch der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ nach einer ersten Analyse der NORAH-Studie in seinen Forderungen nach einem echten und umfassenden Nachtflugverbot und weiteren Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bestätigt (nachzulesen unter www.fluglaerm-fakten.de).

Die BI meint, dass unter Berücksichtigung der in Greven, Reckenfeld und Ladbergen gemessenen nächtlichen Dauerschallpegeln von über 40 dB(A) folgende Feststellung der BVF in seiner ersten Stellungnahme zur NORAH-Studie wichtig ist: „Besonders beachtlich ist, dass die Fallkontrollstudie zeigte, dass auch bei niedrigen Fluglärm-bezogenen Dauerschallpegeln ( von unter 40 dB(A)) und einzelnen nächtlichen Lärmereignissen (Maximalpegel) von 50 dB(A) oder mehr vermehrt Herz-Kreislauf-Erkrankungen auftreten.

Derartige einzelne nächtliche Maximalpegel von deutlich über 50 dB(A) sind in Greven, Greven-Reckenfeld und Ladbergen leider Nacht für Nacht der Normalfall teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


29.04.2015 Mitgliederversammlung der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. fordert: Keine weiteren Geldbeträge für Planungen zur Verlängerung der Startbahn

Am Dienstagabend, am Vorabend zum bundesweiten Tag des Lärms trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming begrüßte die anwesenden Mitglieder und berichtete über die verschiedenen Aktivitäten der BI im letzten Jahr.

Die Durchsetzung eines Nachtflugverbotes am FMO war zentrales Thema seines Berichtes. Er bedauerte es, dass sowohl die Staatskanzlei des Landes NRW in einem Antwortschreiben an die BI vom 15.05.2014 als auch die Bundesregierung in einer Stellungnahme zu einer vom Petitionsausschuss des Bundestages gegenüber einer in der Nähe des Kölner Flughafens wohnenden Privatperson mit Schreiben vom 17.11.2014 negativ beschiedenen Petition es abgelehnt hätten, bestandskräftige Nachtfluggenehmigungen für Flughäfen einzuschränken oder aufzuheben.

Schulze Temming meinte deshalb, die BI müsse zusammen mit allen vom Fluglärm Betroffenen zukünftig gegenüber den Politikern des Bundes, der Länder und auch der EU darauf hinwirken, dass die bestehenden Regelungen im Luftverkehrsgesetz dahingehend geändert würden, dass auch bei bestandskräftigen anderweitigen Nachtflugregelungen im Interesse der Gesundheit der Betroffenen Nachtflugeinschränkungen erfolgen können.

Die BI habe deshalb die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft schriftlich gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz vom 1.03.2013 (Drucksache 90/13)  zu unterstützen, mit der der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gestärkt werden soll. In dieselbe Richtung ziele ein zu begrüßenden im Bundestag eingebrachter Gesetzesantrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2015. Des weiteren habe die BI und auch andere 129 Bürgervereinigungen aus 10 EU-Staaten eine am 18.11.2014 beim europäischen Parlament eingereichte Petition unterzeichnet, mit der u.a. gefordert wird, auf allen europäischen Flughäfen ein absolutes Nachtflugverbot für 8 Stunden einzuführen (vgl. www.tamingaviation.eu).

Die Anwesenden waren im übrigen in der allgemeinen Diskussion einhellig der Auffassung, dass die FMO-GmbH keine weiteren Geldbeträge für Planungen zur Verlängerung der Startbahn ausgeben dürfe, da für eine Interkontbahnlänge von 3.000 m am FMO kein Bedarf bestehe. Dies stelle eine weitere Verschwendung öffentlicher Gelder da, die auch nicht dadurch besser würde, dass in der Vergangenheit für die geplante Startbahnverlängerung schon sehr große Geldbeträge aufgewandt worden seien, die dann teilweise wirtschaftlich abgeschrieben werden müssten.

Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.



29.08.2014 Staatskanzlei des Landes NRW antwortet auf offenen Brief der Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO e.V. an die Ministerpräsidentin des Landes NRW Hannelore Kraft

In diesem Brief hatte die BI die Ministerpräsidentin eindringlich gebeten, dafür zu sorgen, dass das Landesverkehrsministerium NRW möglichst bald ein generelles Nachtflugverbot am FMO von 22 bis 6 Uhr einführt. Wegen der Gesundheitsgefahren des Nachtfluglärms für die Betroffenen in der Umgebung des FMO hatte die BI unter anderem darauf hingewiesen, dass es unter Medizinern inzwischen unbestritten ist, dass Lärm den Schlaf, auch wenn man davon nicht wach werden sollte, stören und bei entsprechend starker und langer Einwirkung Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (z.B. Bluthockdruck) verursachen oder verstärken kann. Dies gelte auch für den Fluglärm (vgl. dazu unter anderem www.umwelt. nrw.de).

Außerdem hatte die BI in dem Brief an die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus den Jahren 2010 und 2012 erinnert, wonach unter anderem am FMO bei den Flügen eine Kernruhezeit von 23 bis 6 Uhr angestrebt werde.

„Der Antwortbrief der Staatskanzlei NRW ist sehr enttäuschend“, meint der Sprecher der BI Ludger Schulze Temming. Die Staatskanzlei ist der Auffassung, dass unter Berücksichtigung des zur Zeit geltenden Fluglärmschutzgesetzes keine rechtliche Handhabe bestehe, die bestandskräftige aktuelle Betriebsgenehmigung am FMO für den Nachtflug ganz oder teilweise zu widerrufen. Eine Neuregelung des Nachtflugbetriebes sei nur als Ergebnis einer planerischen Abwägung als notwendiger Bestandteil von luftrechtlichen (Genehmigungs- und) Planfeststellungsverfahren möglich. Das Oberverwaltungsgericht NRW habe entschieden, dass eine Neuregelung des Nachtflugbetriebes am FMO erforderlich sei, bevor die verlängerte Startbahn in Betrieb genommen werde.

Die BI meint, dass das Land NRW durchaus in der Lage sei, zusammen mit anderen Ländern eine Änderung des geltenden Fluglärmschutzgesetzes, in dem bisher nur Regelungen zum passiven Schallschutz nicht aber zum aktiven Schallschutz (wie z.B. Nachtflugverbote) enthalten sind, durchzusetzen. Die BI gegen den Ausbau des FMO weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Land Rheinland-Pfalz in einer Bundesratsinitiative am 1.03.2013 in der Drucksache 90/13 einen Gesetzesantrag eingebracht hat, der den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm stärken soll. Diesen Antrag kann z.B. das Land NRW ohne weiteres unterstützen, wenn es die Einführung von Nachtflugregelungen an Flughäfen ernsthaft will, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


06.02.2014 BI bittet Ministerpräsidentin des Landes NRW Pläne in der Koalitionsvereinbarung aus 2010 umzusetzen und sich für ein Nachtflugverbot einzusetzen.

Brief an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Hannelore Kraft

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven hat sich in einem offenen Brief mit der eindringlichen Bitte an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt, jetzt möglichst bald die Pläne in der Koalitionsvereinbarung aus 2010 umzusetzen, am FMO eine Kernruhezeit von 23 bis 6 Uhr für alle Starts und Landungen einzuführen. Die BI hält dieses für einen ersten wichtigen Schritt in Richtung auf ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.

Nach der jetzt bestehenden Nachtflugregelung könnten praktisch alle Düsenjets die ganze Nacht über am FMO fliegen. In den verkehrsreichsten 6 Monaten (Mai bis Oktober) des Jahres 2013 seien  trotz drastisch zurück gegangener Fluggastzahlen durchschnittlich in jeder Nacht ca. 10 Flugzeuge nachts am FMO gestartet bzw. gelandet.

Die BI meint in einer Pressemitteilung hierzu, dass es unbestritten ist, dass Lärm den Schlaf stören und bei entsprechend starker und langer Einwirkung Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Bluthochdruck) verursachen oder verstärken kann. Das gilt auch für Fluglärm.  Dieses sei auch auf der Homepage des NRW-Umweltministeriums nachzulesen (www.umwelt.nrw.de).

Die BI hofft, dass das zuständige Landesverkehrsministerium der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag jetzt möglichst bald Taten folgen lässt. Ein weiteres Zuwarten auf eine Regelung im Rahmen eines eventuellen neuen Planfeststellungsbeschlusses für die von der FMO-GmbH nunmehr beabsichtigte Startbahnverlängerung am FMO auf 3.000 m hält die BI im Interesse der Gesundheit der vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Anwohner für nicht länger hinnehmbar.

Eine Nachtflugregelung würde dann auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben, weil es zu einem derartigen Planfeststellungsbeschluss wegen des fehlenden Bedarfs für einen Interkontverkehr am FMO nicht kommen wird. Außerdem fehlen sowohl der FMO-GmbH als auch den an ihr beteiligten Gebietskörperschaften die finanziellen Mittel für einen Ausbau der Startbahn auf 3.000m. Die BI geht deshalb in dem Schreiben davon aus, dass die Ausbaupläne derzeit von der FMO-GmbH nicht mehr ernsthaft betrieben werden.

12.04.2013 Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert mehr Schutzt vor Fluglärm - Bundesratsinitiative in Rheinland-Pfalz

„Immer mehr Politiker sehen zum Glück ein, dass der Fluglärm, insbesondere der Nachtfluglärm, ein großes Risiko für die Gesundheit ist, und dass die Rechte der davon Betroffenen gestärkt werden müssen“, meint der Vorsitzende der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Ludger Schulze Temming in einer Pressemitteilung der BI.

 Konkret geht es zur Zeit um eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, der sich Baden-Württemberg angeschlossen hat. Das Luftverkehrsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass bei der Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren dem Lärmschutz eine höhere Priorität eingeräumt wird gegenüber den wirtschaftlichen Interessen. Einzelheiten hierzu und zu den hiervon leider zu Ungunsten der Betroffenen abweichenden Bundesratsanträgen der Länder Hessen und Brandenburg befinden sich auf dem Informationsportal des Arbeitskreises „Ärzte gegen Fluglärm“ unter www.fluglaerm-fakten.de.

 Der Arbeitskreis „Ärzte gegen Fluglärm“ fordert zusammen mit verschiedenen Verbänden und Arbeitskreisen aus dem Fluglärm-, Gesundheits- und Umweltschutzbereich die Verantwortlichen der Staatskanzleien, der Länder und den Bundesrat auf, sich für den wirklichen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm einzusetzen und alleine den Gesetzesantrag von Rheinland-Pfalz (BR-Drucksache 90/13) zu unterstützen. Nur der Antrag aus Rheinland-Pfalz verfolgt aus Sicht der Ärzte die Ziele, die der 115. Deutsche Ärztetag 2012 zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm gefordert hat.

 „Von einem Erfolg dieser Bundesratsinitiative profitieren auch die vom Fluglärm, insbesondere vom Nachtfluglärm, betroffenen Anwohner des Flughafens Münster/Osnabrück“, meint Ludger Schulze Temming.

01.03.2013 Mitgliederversammlung - BI gegene den Ausbau des FMO will weiterhin durchschnittlich 15 Nachtflugbewegungen am FMO nicht akzeptieren

Am 27.02.2013 trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming begrüßte die anwesenden Mitglieder und berichtete über die verschiedenen Aktivitäten der BI im letzten Jahr.

 Insbesondere wies er darauf hin, dass für die BI die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. (BVF) in Düsseldorf (www.fluglaerm.de) äußerst wichtig sei. Dies habe wiederum die im letzten Jahr stattgefundene Mitgliederversammlung der BVF in Frankfurt gezeigt, an der er und Siegfried Stock für die BI teilgenommen haben. Die 1967 von Prof. Dr. Kurt Oeser zusammen mit Ingenieuren, Medizinern, Juristen und aktiven fluglärmbetroffenen Bürgern gegründete BVF vereinige inzwischen 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen sowie sehr viele Schutzvereine gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs. 

„Vor allem dem tatkräftigen Einsatz der BVF ist es zu verdanken, dass die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung des § 29 b Luftverkehrsgesetz mit dem Ziel der Lockerung der Nachtflugbeschränkungen an den deutschen Flughäfen erfolgreich verhindert worden konnte“, meinte Ludger Schulze Temming. Bisher heißt es in dieser Vorschrift, auf die sich auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zugunsten von Nachtflugverboten (z.B. im letzten Jahr am Frankfurter Flughafen) beruft: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“
Es war allgemeine Meinung der anwesenden Mitglieder, dass der Nachtflugverkehr am FMO mit durchschnittlich 15 Flugbewegung in jeder Nacht in den sechs verkehrsreichsten Monaten von Mai bis Oktober für die Bevölkerung im Umfeld des FMO das zentrale gesundheitsgefährdende Problem ist, welches gegen die Akzeptanz des FMO spricht.

Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.

 


19.12.2012 EU-Kommission überprüft Rechtmäßigkeit der Kapitalerhöhungen bei der FMO-GmbH durch Gebietskörperschaften -
auch BI hat erhebliche Zweifel an Rechtmäßigkeit

Bei den Kapitalerhöhungen bei der FMO-GmbH, die in letzten Monaten von den an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften beschlossen worden sind (zuletzt durch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012), handelt es sich eventuell nach dem EU-Recht um eine unzulässige Beihilfe, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Pressemitteilung mit.

Aus einer ergänzenden Vorlage der Stadtverwaltung der Stadt Münster zur Vorbereitung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 ergibt sich, dass offensichtlich die FMO-GmbH selbst Bedenken hat, ob nicht die jetzt von den Gesellschaftern der FMO-GmbH beschlossene Kapitalerhöhung eventuell eine nach dem EU-Recht unzulässige Beihilfe der an der FMO-GmbH beteiligten Gesellschafter für die FMO-GmbH darstellt, führt die BI in ihrer Presseerklärung weiter aus.

Wegen dieser Frage hat am 3.12.2012 ein Gespräch mit der EU-Kommission stattgefunden. An dem Gespräch haben neben Vertretern der Flughafengesellschaft und ihren juristischen Beratern sowie des Wirtschaftsprüfers auch Vertreter der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen.  Diese Frage wird zur Zeit von der EU-Kommission geprüft. Die EU-Kommission hat in dem Gespräch deutlich gemacht, dass sie mehrere Fragen hat. Es geht dabei u.a. um die Frage, ob die Gesellschafter auf lange Sicht mit ihrer Kapitaleinlage eine angemessene Rendite erwarten können. Diese Frage dürfte wohl unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die FMO-GmbH in den letzten Jahren keine Gewinne sondern nur Verluste erzielt hat, zu verneinen sein, meint die BI in ihrer Presseerklärung abschließend.


21.11.2012 Wieder Großdemonstration gegen Nachtfluglärm in Köln/Bonn - nächtlicher Lärm fördert Herz-Kreislauf-Erkrankungen

„ Die vom Fluglärm, insbesondere vom Nachtfluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland lassen nicht locker. Zum zweiten Mal in diesem Jahr gehen sie an den Standorten der größten deutschen Flughäfen in Berlin, Frankfurt und München am kommenden Samstag im Rahmen von bundesweiten Großdemonstrationen auf die Straße. In Köln hat es bereits am vergangenen Samstag eine Großdemonstration am Köln/Bonner Flughafen für ein erweitertes Nachtflugverbot gegeben“, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Pressemitteilung mit.

 Die BI weist darin darauf hin, dass sie bereits seit vielen Jahren im Interesse von über 7.200 Lärmbetroffenen in Greven , die diese Forderung im Rahmen des Bürgerbegehrens unterschrieben haben, vom NRW-Landesverkehrsministerium die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes zwischen 22 und 6 Uhr fordert. „Bisher leider vergebens“, meint die BI in ihrer Presseerklärung.

 Wie wichtig für die Gesundheit der Betroffenen die Durchsetzung dieser Forderung ist, zeigt sich nach Auffassung der BI auch daran, dass das Bundes-Ärzteparlament beim 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg vom 22.-25.05.2012 in einem Beschluss den Bund und die Länder aufgefordert haben, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flughafenverkehrs durch Lärmemissionen und Flugzeugabgase zu schützen. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth hat in diesem Jahr im Hinblick auf die Auswirkungen des neuen Flughafens Berlin/Brandenburg darauf hingewiesen, dass laut Untersuchungen seiner Behörde klar sei, dass insbesondere nächtlicher Lärm die Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Umfeld von Flughäfen deutlich spürbar ansteigen lassen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung mit.


01.11.2012 Weitere Steuergelder für eine geplante Startbahnverkängerung notwendig - Rücklagen für den FMO schrumpfen.

„Der Traum von einer Startbahnverlängerung am FMO ist so gut wie ausgeträumt. Die FMO-GmbH will aber trotz mehrerer objektiv dagegen sprechender Umstände offensichtlich weiter an ihren Träumen festhalten“, meint die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven.

Folgende Fakten sprechen nach Auffassung der BI gegen die Verwirklichung der Pläne zur Startbahnverlängerung auf eine für Interkontflüge geeignete Länge von 3.000 m:

Das renommierte Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln kommt im März 2011 in einer 60-seitigen Stellungnahme zum Ergebnis, dass es „sehr unwahrscheinlich ist, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann“ (nachzulesen auf der Homepage des NABU Landesverbandes NRW). Dem hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Urteil vom 31.05.2011 angeschlossen (nachzulesen unter www.nrwe.de).

Jetzt verwenden die an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften Stadt und Land Osnabrück, Kreis Steinfurt und die Stadt Greven ihre an sich für eine Startbahnverlängerung zurück gelegten öffentlichen Mittel aus dem Verkauf von RWE-Anteilen für eine nach Angaben der FMO-GmbH aus wirtschaftlichen Gründen dringend benötigte Erhöhung der Anteile der o.a. Gebietskörperschaften an der FMO-GmbH auf 26,4 Millionen Euro. Diese Mittel stehen also nicht mehr für eine Startbahnverlängerung zur Verfügung, stellt die BI hierzu fest.

Glauben einige der verantwortlichen Politiker in den an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften ernsthaft noch daran, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bereit sein werden zu akzeptieren, dass für eine derartig überflüssige Sache wie die Startbahnverlängerung am FMO zukünftig noch weitere Steuergelder ausgegeben werden, fragt die BI in ihrer Pressemitteilung und meint abschließend: „Es wird höchste Zeit, dass die Pläne zur Startbahnverlängerung am FMO endgültig zu den Akten gelegt werden“.


29.06.2012 BI mahnt Umsetzung des Koalitionsvertrages über Nachtflugverbot am FMO an

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. begrüßt, dass die Parteien von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem jetzigen Koalitionsvertrag erneut ihre Absicht aus dem vorherigen Koalitionsvertrag aus 2010 bekräftigt haben, dass sie ein Nachtflugverbot am FMO von 23 bis 6 Uhr durchsetzen wollen. Dieses wäre zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung hin zu dem von den Anwohnern des FMO und von den Kommunen Greven und Ladbergen schon seit über 12 Jahren geforderten generellen Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Leider ist diese Absicht der beiden Koalitionsparteien bisher noch nicht umgesetzt worden.

Die BI hofft, dass das zuständige Landesverkehrsministerium dieser Absichtserklärung jetzt möglichst bald Taten folgen lässt. Ein weiteres Zuwarten auf eine (dann allerdings rechtlich ohnehin erforderliche) Regelung im Rahmen eines eventuellen neuen Planfeststellungsbeschlusses für die jetzt von der FMO-GmbH beabsichtigte Startbahnverlängerung am FMO auf 3.000 m hält die BI im Interesse der Gesundheit der vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Anwohner für nicht hinnehmbar. Eine Nachtflugregelung würde dann auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben. Wegen des durch Gutachten nachgewiesenen fehlenden Bedarfs für Interkontflüge am FMO wird es nämlich nach Auffassung der BI einen derartigen neuen rechtlich unangreifbaren Planfeststellungsbeschluss für eine Startbahnverlängerung auf 3.000 m in absehbarer Zukunft nicht geben.

Das zuständige Landesverkehrsministerium solle deshalb unabhängig von einem eventuellen neuen Planfeststellungsbeschluss möglichst bald ein generelles Nachtflugverbot am FMO einführen, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

 


04.04.2012 BI fordert generelles Nachtflugverbot am FMO nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Nachtflugregelung in Frankfurt

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4.04.2012 4 C 8.09 und 9.09 zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen als wichtigen Schritt auf den Weg zu einem generellen Nachtflugverbot an deutschen Flughäfen von 22 bis 6 Uhr.

Aufgrund dieses Urteils ist das Land Hessen verpflichtet, über die Zulassung planmäßiger Flüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr und auch über die Flüge in den restlichen Nachtstunden von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr neu zu entscheiden. Das BVerwG sieht dabei den planerischen Spielraum des beklagten Landes Hessen bei der Neuregelung des Flugbetriebs am Frankfurter Flughafen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr als sehr weit – annähernd Null – dahingehend eingeschränkt, dass planmäßige Flüge in diesem Zeitraum grundsätzlich verboten sind.

Leider sind aufgrund dieses Urteils am Frankfurter Flughafen in den restlichen beiden Nachtstunden Flüge mit ihrer gesundheitsgefährdenden Wirkung weiterhin erlaubt. Die BI meint, dass diese vom BVerwG gemachte Ausnahme von der Regelung eines generellen Nachtflugverbotes mit der überragenden Bedeutung des Frankfurter Flughafens als eines der weltweit größten Luftdrehkreuze zusammenhängen dürfte.

Die Umstände für eine derartige Ausnahme lägen jedoch am FMO nicht ansatzweise vor. Dennoch würden in den sechs verkehrsreichsten Monaten von Mai bis Oktober am FMO jede Nacht durchschnittlich ca. 15 Flüge stattfinden. Die BI fordert das Landesverkehrsministerium NRW auf, nunmehr möglichst bald am FMO ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr einzuführen. Im Interesse der Gesundheit der betroffenen Bevölkerung dürfe das Landesverkehrsministerium jetzt nicht mehr solange warten, bis es gegebenenfalls einmal ohnehin im Rahmen eines neuen Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der von der FMO-GmbH beabsichtigten Verlängerung der Startbahn auf 3.000 m darüber entscheiden müsse, meint die BI abschließend.


22.03.2012 Bundesweite Protestwelle wegen Fluglärm – Bi erklärt sich solidarisch

Am 24. März wird es eine bundesweite Protestwelle wegen des Fluglärms in Deutschland geben. An allen Standorten deutscher Großflughäfen werden zigtausende Fluglärmbetroffene protestieren. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt hierzu mit, dass dies die erste bundesweite Protestwelle gegen die gesundheitsgefährdende Verlärmung der Wohngebiete von Millionen von Menschen ist.

Die Veranstalter an den sechs Demonstrationsstandorten Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München und Berlin-Schönefeld machen in ihrem Demonstrationsaufruf deutlich, dass ihre Aktion ein Aufschrei sein soll, den vor allem die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die für die Flughäfen verantwortlichen Länderregierungschefs hören sollen.

Sie weisen darauf hin, dass sich auch das Umweltbundesamt und die Deutsche Herzstiftung für ein striktes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr einsetzen. Der Präsident der deutschen Herzstiftung, Professor Thomas Meinertz, hält Nachtflugverbote für unverzichtbar. Dauernd hohe Belastungen durch Fluglärm machen krank. Schon tagsüber sei der Fluglärm vielerorts nicht zumutbar. Noch verheerender wirke er nachts, weil dann die Erholungsphase fehle, die für Körper und Seele unbedingt notwendig sei.

Die BI gegen den Ausbau des FMO erklärt sich mit den Demonstrationsteilnehmern solidarisch. Über 7.200 vom Fluglärm Betroffene haben in Greven im Rahmen des Bürgerbegehrens die Forderung auf Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO von 22 bis 6 Uhr unterschrieben. In Ladbergen haben dieses damals zeitgleich über 3.500 Bürger gefordert. Die BI appelliert an die Landesregierung NRW, möglichst bald ein derartiges Nachtflugverbot am FMO einzuführen.


23.02.2012 Petition der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. auf elektronischem Wege mitzeichnen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt mit, dass zur Zeit die Möglichkeit besteht, eine Petition der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. auf deren Homepage auf elektronischem Wege mit zu zeichnen. In dieser für den Deutschen Bundestag bestimmten Petition fordert die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) unter anderem die Einführung von Nachtflugverboten von 8 Stunden zwischen 22 und 6 Uhr und den Schutz der Tagesrandstunden zur Gewährleistung eines gesunden Nachtschlafes. Außerdem verlangt sie mit dieser Petition, dass es nicht zu einer Aufweichung der Nachtflugbeschränkungen im Luftverkehrsgesetz kommen darf.

Die BVF weist zur Begründung in der Petition zum Einen auf die durch den Fluglärm drohendenden Gesundheitsgefahren und zum Anderen darauf hin, dass die Luftverkehrslobby bestrebt sei, bei der derzeitigen Bundesregierung eine weitgehende Freizügigkeit für den Luftverkehr, gerade auch in der Nacht zu erwirken. Würde das Luftverkehrsgesetz entsprechend den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen geändert, würde der Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung dem Betrieb von Luftfahrzeugen untergeordnet. Ein Nachtflugverbot wäre gerichtlich nicht mehr durchsetzbar.

Die BI hält es für sehr wichtig, dass möglichst viele der vom Fluglärm insbesondere der vom Nachtfluglärm am Flughafen Münster/Osnabrück Betroffenen diese Petition auf dem elektronischen Wege mit zeichnen, um dem Anliegen der BVF bundesweit den nötigen Nachdruck zu verleihen. Denn nur so bleibt die Möglichkeit erhalten, dass hoffentlich in nicht allzu ferner Zukunft auch am FMO das von über 7.200 Bürgern in Greven im Bürgerbegehren geforderte Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr eingeführt wird, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


07.02.2012 Entwurf der EU kann zur Verschlechterung des Lärmschutzes an Flughäfen führen

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt mit, dass jetzt die Kommission der Europäischen Union (EU) als Bestandteil eines sogenannten Flughafenpakets den Entwurf für eine Verordnung über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union vorgelegt hat. Dieser sieht u. a. weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in nationale Regelungen vor.

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Fluglärmkommissionen (ADF) und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) wird darauf hingewiesen, dass lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an Flughäfen in den einzelnen Mitgliedstaaten dann nur noch in einem komplizierten und bürokratischen Verfahren möglich sind. Die EU-Kommission erhält in dieser EU-Verordnung gegenüber nationalen Regelungen zu nächtlichen Betriebsbeschränkungen an Flughäfen ein Veto- und Eingriffsrecht.

„Dieses wird zu Recht von der ADV und der BVF scharf kritisiert“, meint der BI-Sprecher Ludger Schulze Temming. Die Regelungen in dem Entwurf dieser Betriebsbeschränkungs-Verordnung können nach seiner Auffassung zu einer großen zeitlichen Verzögerung und eventuell sogar zur Verhinderung bei der Einführung von Nachtflugverboten z.B. am Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) führen. „Der Entwurf dieser EU-Verordnung ist einseitig auf die wirtschaftlichen Belange, allen voran die Ausweitung der Kapazität an europäischen Flughäfen, ausgerichtet. Er führt zu einer Verschlechterung des Lärmschutzes für die betroffenen Anwohner“, heißt es in der Pressemitteilung der BI weiter.

Die gemeinsame Stellungnahme von ADV und BVF ist auf der Homepage der BVF (www.fluglaerm.de) nachzulesen. Sie ist nach Angaben der BVF an viele Gremien und Entscheidungsträger in Brüssel, Berlin und den Bundesländern verteilt worden. Die BI hofft, dass die Entscheidungsträger in den EU-Gremien und in den Parlamenten der Bundesrepublik Deutschland das Inkrafttreten dieses Entwurfes verhindern werden.


15.12.2011 Bi sieht Verlegung des Eltingmühlenbach aus hydrologischen Gründen sehr kritisch. Werden die Richtlinien Flora-Fauna-Habitat veletzt?

Einige vom Fluglärm des FMO Betroffene haben sich gegenüber den Vertretern der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven besorgt gezeigt, dass nach der Kompromiss-Vereinbarung zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW nun mit einem baldigen Ausbau der Startbahnverlängerung auf 3.000 m zu rechnen ist. Das ist nach Auffassung der BI sicher nicht der Fall.

Es kommt jetzt nämlich nicht mehr zu der vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in seinem Urteil vom 31.05.2011 noch für möglich gehaltenen Planergänzung. Diese hätte eventuell den vom OVG für rechtswidrig und für nicht vollziehbar erklärten Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 nachträglich noch zu dessen Rechtmäßigkeit verhelfen können. Stattdessen ist nunmehr ein ganz neues Planfeststellungsverfahren erforderlich, das auf eine geänderte Planung ausgerichtet ist.

 Die FMO-GmbH plant nunmehr statt der ursprünglich angepeilten und im Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 genehmigten Länge von 3.600 m eine Startbahnverlängerung auf 3.000 m, wobei der Eltingmühlenbach zur Vermeidung des bisher vorgesehenen Brückenbauwerkes von ca. 400 m Länge weiträumig um das bisherige westliche Startbahnende verlegt und dementsprechend verlängert werden soll. Ob dieses aus Gründen der Wasserführung überhaupt naturverträglich machbar ist, steht keineswegs fest. Umfangreiche hydrologische Untersuchungen mit entsprechenden Bohrungen sind dafür erforderlich. Dabei muss die FMO-GmbH auch bedenken, dass sicherlich die europäische Kommission eine derartige Verlegung des nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH) – Richtlinie geschützten Eltingmühlenbaches kritisch überprüfen wird, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


25.11.2011 Bürgerinitiative gegen den Ausbau des FMO begüßt kritische Überprüfung der Startbahnverlängerung durch Mitglieder des Rates und Kreises - Die Startbahnverlängerung ist überflüssig und belastet unnötig die knappen öffentlichen Mittel!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt es, dass –wie verschiedenen Presseberichten der letzten Wochen zu entnehmen ist – die SPD-Mitglieder und Fraktionen in den verschiedenen an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften in den Städten Münster, Osnabrück und Greven und in den Kreisen Steinfurt und Osnabrück kritisch prüfen wollen bzw. es bereits kritisch geprüft haben, ob eine Startbahnverlängerung am FMO von bisher 2.170 m Länge auf eine Interkontbahnlänge von 3.600 m bzw. 3.000 m sinnvoll und unter Berücksichtigung der knappen öffentlichen Mittel finanzierbar ist.

Die BI hofft, dass auch die Mitglieder der CDU in den jeweiligen Räten und Kreistagen einsehen, dass eine kritische Überprüfung der nach Meinung der BI überflüssigen Startbahnverlängerung am FMO erforderlich ist.

Es kann dabei nach Auffassung der BI nicht darauf ankommen, ob eine Überarbeitung durch das Landesverkehrsministerium des vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Urteil von 31.05.2011 (nachzulesen unter www.nrwe.de) als rechtswidrig angesehenen Planfeststellungsbeschlusses aus Dezember 2004 auf der Grundlage eines angekündigten Kompromisses zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW eine Verlängerung der Startbahnverlängerung auf 3.000 m eventuell rechtlich zulässig machen könnte. Die kritische Überprüfung ist unabhängig davon und muss möglichst bald erfolgen, um zusätzliche Ausgaben öffentlicher Gelder der FMO-GmbH für weitere außergerichtliche und gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

Dass die Verlängerung der Startbahn am FMO auf eine Interkontbahnlänge von 3.600 bzw. 3.000 m überflüssig ist, ergibt sich eindeutig aus der fundierten gutachterlichen Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft-und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011 (nachzulesen auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW), stellt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend fest.


07.10.2011 Ausbau der FMO-Landebahn auf 3 km ist kein Kompromiss für BI. Frachtflug ist möglich!

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven steht dem angekündigten Kompromiss zwischen der FMO-GmbH und dem NABU-Landesverband NRW hinsichtlich eines verkürzten Ausbaus der Startbahn von jetzt 2.170 m auf möglicherweise 3.000 m ablehnend gegenüber.

Der Flughafen in Düsseldorf hat eine Startbahnlänge von 3.000 m. Eine derartige Startbahn ist für Interkontflüge geeignet. Sie ist am FMO überflüssig, stellt die BI in ihrer Pressemitteilung fest. Hierzu weist die BI auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 31.05.2011 (Aktenzeichen 20 D 80/05.AK, nachzulesen unter www.nrwe.de) hin. Danach besteht „auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

Da dieses Urteil auf der fundierten gutachterlichen Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft-und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011 beruht (nachzulesen auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW), geht die BI geht davon aus, dass das Landesverkehrsministerium auch unter Zuhilfenahme der FMO-GmbH nicht in der Lage ist, den vom OVG Münster in diesem Urteil für rechtswidrig erklärten Planfeststellungsbeschluss von Dezember 2004 für eine Interkontbahnlänge von 3.600 m entsprechend in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss nachzubessern. Dafür fehlen nach Meinung der BI fundierte Gegengutachten, die einen Bedarf für einen Interkontflugverkehr am FMO belegen.

Warum hält dann die FMO-GmbH trotz des gerichtlich festgestellten fehlenden Bedarfs für einen Interkontflugverkehr am FMO weiterhin an dem Plan fest, am FMO eine Interkont-Startbahn von 3.000m zu bauen fest? Da eine Interkont-Startbahn für Passagierverkehr nicht erforderlich ist, drängt sich der Schluss auf, dass es der FMO-GmbH nur darum geht, am FMO die Möglichkeit zu schaffen, ein Interkont-Frachtflugdrehkreuz aufzubauen. Hierfür spricht auch, dass die FMO-GmbH in den letzten Jahren immer deutlicher auf die von ihr befürwortete Option der deutlichen Ausweitung des Frachtflugverkehrs am FMO hingewiesen hat, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.


30.07.2011 Gründe des Oberverwaltungsgerichtes gegen Startbahnverlängerung am FMO

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW in Münster hat jetzt die Gründe des Urteils vom 31.05.2011 (Aktenzeichen: 20 D 80/05.AK) veröffentlicht. In dem Urteil hat das OVG die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses aus Dezember 2004 betreffend die Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m festgestellt. Jeder daran Interessierte kann die Gründe unter Angabe des Datums bzw. des Aktenzeichens unter www.nrwe.de lesen, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Greven, mit.
In der Begründung des Urteils hat sich das OVG im Einzelnen kritisch mit den Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen des Instituts für Verkehrswissenschaften Münster (IVM) auseinander gesetzt, die von der zum Klageverfahren beigeladenen FMO-GmbH im Planfeststellungs- und im Klageverfahren vorgelegt worden sind. Das Gericht ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass auch „in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“
Das Gericht bezieht sich insoweit an mehreren Stellen auf die vom klagenden Landesverband NRW des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vorgelegte Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln von März 2011. Die sehr intensive Stellungnahme des DLR, in der die für eine Startbahnverlängerung in den Gutachten des IVM genannten Gründe im Einzelnen widerlegt werden, ist auf der Homepage des NABU-Landesverbandes NRW nachzulesen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.


06.06.2011 OVG Münster: Startbahnverlängerung auf 3600 m rechtswidrig

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster im Urteil vom 31.05.2011 (Az: 20 D 80/05.AK). Das OVG Münster hat darin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus dem Jahr 2004 hinsichtlich der geplanten Verlängerung der Startbahn am FMO von 2.170 m auf insgesamt 3.600 m rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.

Entscheidend für das für den Landesverband NRW des NABU positive Urteil dürfte nach Meinung der BI die 60-seitige Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln gewesen sein. Dieses hat sich sehr intensiv mit den in verschiedenen Gutachten und Stellungnahmen enthaltenen Prognosen des Instituts für Verkehrswissenschaften in Münster (IVM) aus den Jahren 1996,2001,2005,2010 und 2011 auseinander gesetzt und geprüft, ob diese für die FMO-GmbH sehr optimistischen Prognosen realistisch sind. Das ist nicht der Fall. 

 Die Stellungnahme des DLR schließt mit der Feststellung: „Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.“

 Dieser Auffassung hat sich das OVG Münster bei der von ihm durchzuführenden Abwägung angeschlossen, ob zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für eine durch die Startbahnverlängerung bedingte erhebliche Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Eltingmühlenbach bestehen. Wie sich aus der Pressemitteilung des OVG Münster zu diesem Urteil ergibt, ist das OVG dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

 „Die öffentlichen Interessen sind im Planfeststellungsbeschluss überbewertet worden, weil auch in Ansehung der in mehreren Gutachten prognostizierten Passagierzahlen für den Flughafen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dort tatsächlich in Zukunft Interkontinentalverkehr in relevantem Umfang etabliert werden kann.“

 Dem ist nichts hinzuzufügen, meint die BI abschließend in ihrer Pressemitteilung.

 

 

 


15.04.2011 Mitgliederversammlung: Vorsitzende Ludger Schulze Temming im Amt bestätigt - Sorge: Trotz sinkender Fluggastzahlen ein deutlicher Anstieg bei Nachtflugbewegungen

Am Donnerstagabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Ludger Schulze Temming begrüßte die anwesenden Mitglieder und ließ einige der zahlreichen in den letzten Jahren erfolgten Tätigkeiten der BI Revue passieren.

 Von den Anwesenden wurde allgemein die Erwartung geäußert, dass hoffentlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster in der mündlichen Verhandlung am 26.05.2011 der Klage des NABU-Landesverbandes NRW auf der Grundlage der nunmehr dem Gericht vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln stattgeben und damit den Planfeststellungsbeschluss des Landes NRW zur Startbahnverlängerung am FMO auf 3.160 m aufheben wird.

 Der stellvertretende Vorsitzende Alfred Schäckelhoff wies auf ein Problem hin, dass bei der letzten Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BVF) in Frankfurt intensiv besprochen worden ist. Es geht dabei um die von der schwarz-gelben Koalition auf Druck der Luftverkehrslobby laut Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung des § 29 b Luftverkehrsgesetz mit dem Ziel der Lockerung der Nachtflugbeschränkungen an den deutschen Flughäfen. Bisher heißt es in dieser Vorschrift: „Auf die Nachtruhe der Bevölkerung ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.“ Diese Vorschrift soll dahingehend verändert werden, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr seine den Schutz der Nachtruhe betonende Rechtsprechung fortsetzen kann.

 Nachdem Heinz Oxen 17 Jahre das Amt des Kassierers ausgeübt hatte, stellte er sich nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Dies wurde allgemein sehr bedauert, aber auch akzeptiert. Ludger Schulze Temming sprach ihm im Namen aller Anwesenden und der gesamten BI den herzlichen Dank für seinen tatkräftigen Einsatz für die BI aus.

 Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Siegfried Stock (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.

 Abschließend berichtete Norbert Hesselkamp, der auf Vorschlag der BI und sodann der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. Mitglied in der Fluglärmkommission am FMO ist (sein Stellvertreter ist Alfred Schäckelhoff) über die dort in der letzten Zeit behandelten Probleme. Er wies unter anderem darauf hin, dass am FMO trotz sinkender Fluggastzahlen ein deutlicher Anstieg bei den Nachtflugbewegungen zu beobachten sei.

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 08.04.2011 Neues Gutachten: Keine dauerhfte Etablierung eines regelmäßigen Langstreckenflugverkehrs am FMO zu erwarten

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven freut sich darüber, dass der NABU-Landesverband NRW jetzt fristgerecht die gutachterliche Stellungnahme des renommierten Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster vorgelegt hat.

Die Stellungnahme des DLR befasst sich unter anderem mit den verkehrswirtschaftlichen Gutachten des Instituts für Verkehrswissenschaften (IVM) in Münster aus den Jahren 1996 und 2001, die den im gerichtlichen Verfahren jetzt streitigem Planfeststellungsbeschluss vom 28.12.2004 zugrunde liegen. Unter Berücksichtigung der der BI vorliegenden Stellungnahme des DLR ist nach Einschätzung der BI die Beurteilung des DLR sehr negativ hinsichtlich der Prognosen des IVM für die Etablierung eines zukünftigen Interkontinentalverkehrs am FMO ausgefallen. Dies gilt nach Meinung des DLR auch für die dem Planfeststellungsbeschluss zeitlich nachfolgenden Studien des IVM aus den Jahren 2005 und 2010.

 Die BI weist darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig vom 9.07.2009 zur Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m ein Ausbau rechtlich nur möglich ist, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang am FMO stattfinden wird. Davon ist aufgrund der nunmehr dem OVG vorliegenden Stellungnahme des DLR nicht auszugehen.

Die Stellungnahme des DLR schließe mit der Feststellung: Insgesamt gesehen bewerten wir es angesichts der dargestellten Aspekte im Gegensatz zu den Gutachten des IVM sowohl aus Sicht des Jahres 2004 als auch aus jetziger Sicht als sehr unwahrscheinlich, dass im Ausbaufall auf absehbare Zeit ein regelmäßiger Langstreckenflugverkehr am Flughafen Münster/Osnabrück etabliert werden kann.

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01.04.2011 NABU NRW legt Gericht neues Gutachten vor - Kein Flughafenausbau Münster-Osnabrück -

Düsseldorf – Der NABU NRW hat dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für das am 26. Mai startende neue Verfahren um die Startbahn-Verlängerung am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) nun fristgerecht ein neues Gutachten vorgelegt. Im Auftrag des Naturschutzbundes hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) seinerseits die Belastbarkeit der vom Flughafenbetreiber prognostizierten Nachfrage nach Interkontinentalverkehr nach einem Ausbau der Startbahn bewertet. „Die Ergebnisse sind für die Pläne des Flughafens vernichtend“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Gravierende methodische Schwächen in den vom Flughafen in Auftrag gegebenen Prognosen hätten zu ungenauen und viel zu optimistischen Annahmen bei der zukünftigen Nachfrage nach interkontinentalem Passagierverkehr am FMO geführt. Dieselbe Methodik auf andere deutsche Flughäfen angewendet, führe verglichen mit der Realität dort ebenfalls zu stark überhöhten Ergebnissen. Aufgrund dieser Erkenntnisse bezweifelt das DLR, dass nach einem Ausbau tatsächlich überhaupt in nennenswertem Umfang Langstreckenflüge etabliert werden könnten.

„An den bekannten naturschutzfachlichen Kritikpunkten hat sich nichts geändert. Das unabhängige Gutachten vom DLR bestätigt uns nun in unserer schon lange gehegten Annahme, dass die Prognosezahlen des Flughafens massiv überhöht sind. Der NABU NRW ist zuversichtlich, mit diesem Gutachten nun den jahrelangen Streit vor Gericht mit den Flughafen-Betreibern zu seinen Gunsten entscheiden zu können“, erklärt der NABU-Landesvorsitzende.

Nachdem die Flughafenbetreiber Anfang 2010 zur Prognosefrage ein weiteres Parteigutachten an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben hatten, hatte der NABU seinerseits ein Gutachten beauftragt, mit dem die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO von einem unabhängigen Gutachter erneut beurteilt werden sollte. (Quelle: Naturschutz aktuell NABU-Pressedienst NRW 01.04.2011)

15.01.2011 Online-Petition - „Verkehrsflughäfen und Landeplätze – Besserer Schutz Betroffener vor Fluglärm“

Zur Zeit ist auf der Homepage des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de) eine Online-Petition zur Mitzeichnung vorhanden, die sich mit dem Thema „Verkehrsflughäfen und Landeplätze – Besserer Schutz Betroffener vor Fluglärm“ befasst. Hierauf weist die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven in einer Pressemitteilung hin. Es besteht nach entsprechender Registrierung auf der Homepage des Bundestages die Möglichkeit, diese Petition noch bis zum 28.01.2011 mit zu zeichnen. Auf der Homepage der BI (www.bi-greven-fmo.de) ist ein Link hierzu vorhanden.

Die Unterzeichner wenden sich mit ihrer Petition an den Bundestag, um im Wege einer Änderung der Rechtslage den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm auch im Falle einer Änderung der Flugrouten nach Abschluss der Planfeststellung effektiv sicherzustellen. Die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. sieht den insoweit bisher fehlenden Rechtsschutz auch für die vom Fluglärm des FMO Betroffenen als problematisch an, falls der Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums NRW aus Dezember 2004 betreffend die Startbahnverlängerung auf 3.600 m wider Erwarten trotz des beim Oberverwaltungsgericht in Münster laufenden Klageverfahrens des NABU-Landesverbandes NRW bestandskräftig werden sollte.

Unter anderem wird in der Petition gefordert, dass eine gesetzliche Pflicht der Planfeststellungsbehörde festgeschrieben wird, einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss im Falle einer Änderung der Flugrouten von Amts wegen unverzüglich anzupassen. Ansonsten sieht auch die BI die Gefahr, dass nach der Inbetriebnahme einer verlängerten Startbahn eine gänzlich andere Lärmsituation im näheren und weiteren Umfeld entstehen kann, als im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt worden war, und zwar mit einer teilweise vielfach höheren Zahl an Lärmbetroffenen, einer unerwartet hohen Lärmbelastung bzw. einer erheblich größeren Fläche lärmbetroffener Gebiete.
Die neuen lärmbetroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitgehend rechtlos, meint die BI gegen den Ausbau des FMO e.V. in ihrer Pressemitteilung abschließend.


28.11.2010 Gutachten soll endgültig Bedarf an Interkontinentalverkehr am FMO klären

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. in Greven begrüßt es, dass der NRW-Landesverband des NABU im Rahmen des Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zur Startbahnverlängerung am FMO nun das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt hat. Das DLR in Köln ist die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt.

Die BI erhofft sich in ihrem Sinne eine endgültige Klärung der Frage, ob eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr am FMO im hinreichenden Umfang stattfinden wird.

Im Juli 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden, dass die bisher dem Planfeststellungsbeschluss aus Dezember 2004 hinsichtlich der Startbahnverlängerung am FMO von 2.170 m auf 3.600 m zugrunde gelegten Prognosen den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Insbesondere seien die hochrangigen Naturschutzbelange des betroffenen europäischen FFH-Schutzgebietes Eltingmühlenbach nicht genügend berücksichtigt worden, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


19.11.2010 Pressemitteilung: Naturschutz aktuell NABU-Pressedienst NRW

NABU gibt weiteres Gutachten in Auftrag

Tumbrinck: Nur so lässt sich objektiv klären, ob Interkontinentalflüge wahrscheinlich sind
Düsseldorf/Münster – Im Klageverfahren um den Ausbau des Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) zwischen dem NABU NRW und dem Land Nordrhein-Westfalen hat der NABU nun ein neues Gutachten beauftragt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit von Interkontinentalverkehr am FMO erneut beurteilt werden. Ein Ausbau ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nur möglich, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch den Ausbau der Start- und Landebahn in Zukunft tatsächlich Interkontinentalverkehr in hinreichendem Umfang stattfinden wird. „Nur dann würde das Interesse am Ausbau die hochrangigen europarechtlichen Belange von Natura 2000 überwiegen, und eine Überbauung des Eltingmühlenbaches auf 400 m Länge rechtfertigen“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Leider wäre durch ein einseitiges Vorpreschen des FMO, der Anfang des Jahres ein weiteres Parteigutachten zur Prognosefrage an das Institut für Verkehrswissenschaften der Uni Münster vergeben hatte, die Möglichkeit vereitelt worden, die anstehende Frage über ein Gerichtsgutachten zu klären. „Der NABU NRW sieht sich in Folge der Prozesssituation daher gezwungen, selber ein Gutachten in Auftrag zu geben und hat dazu das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beauftragt“, so Tumbrinck weiter. Das DLR sei die in Deutschland wohl angesehenste Einrichtung auf dem Gebiet der Luftfahrt und solle Klarheit in die Frage bringen, ob am FMO überhaupt die realistische Aussicht besteht, interkontinentale Flugverbindungen zu etablieren.

Im Juli 2009 hatte das BVerwG im Leipziger Revisionsverfahren entschieden, dass die Prognosen für die Entwicklung des Luftverkehrs am FMO nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Insbesondere seien die hochrangigen Naturschutzbelange des betroffenen europäischen FFH-Schutzgebietes Eltingmühlenbach nicht genügend berücksichtigt worden. Das Verfahren wurde an das OVG Münster zurück verwiesen und muss nun neu verhandelt werden. Im Winter scheiterten Gespräche zwischen Flughafen und NABU NRW über eine moderate Start- und Landebahnverlängerung insbesondere an dem Sachverhalt, dass der Planfeststellungsbeschluss auf einen Ausbau auf 3.600 m abstellt. Weniger ist nicht vorgesehen.

Seit fast 20 Jahren wird der Ausbau der Start-/Landebahn am FMO von derzeit 2.160 m auf 3.600 m geplant. Bereits Ende 2004 wurde die erforderliche Genehmigung durch das Verkehrsministerium NRW erteilt. Der NABU NRW als anerkannter Naturschutzverband reichte umgehend Klage ein. Diese wurde in erster Instanz im Jahr 2006 vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster abgewiesen.


Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, Vorsitzender NABU NRW ,mobil: 0171-38 67 379
Dr. Frank Niederstadt, Rechtsanwalt, Tel.: 0511/8997232


Herausgeber: NABU NRW (Naturschutzbund Deutschland e.V.) 40225 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
Tel. 0211.15 92 51 - 14 | Fax -15 | E-Mail: E-Mail: B.Koenigs@NABU-NRW.de


25.09.2010 Bi unterstützt bundesweite Unterschriftenaktion gegen Fluglärm - 7200 Unterschriften im Bundeskanzleramt

Bürger in ganz Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten gegen die Zunahme des Fluglärms ausgesprochen und dies mit Ihrer Unterschrift in einem bundesweiten Aufruf dokumentiert. Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven, hat sich an dieser von der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. unterstützten Aktion dadurch beteiligt, dass sie die Organisatoren der Aktion gebeten hat, die notarielle Urkunde vom 21.09.1999 des Notars Dr. Werner Schulze Buschoff, Münster, im Bundeskanzleramt zu übergeben. In dieser Urkunde ist die notarielle Verwahrung der Unterschriften von ca. 7.200 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Grevens beurkundet, die damals im Rahmen des Bürgerbegehrens die möglichst baldige Einführung eines generellen Nachtflugverbotes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am FMO gefordert haben.

Speziell die laufenden Ausbaupläne und Ausbauten, sowie die Formulierungen im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung zur gesetzlichen Neuregelung für "international wettbewerbsfähige Betriebszeiten" an deutschen Flughäfen, hinter denen der Wunsch der Flughafenbetreiber gesehen wird, die geltenden Nachtflugregelungen weiter aufzuweichen, tragen große Besorgnis in die Bevölkerung. Neben Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms und dem Schutz besiedelter Gebiete wird ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gefordert.

Dietrich Elsner aus Mainz, Organisator der bundesweiten Unterschriftenaktion, wird begleitet durch eine Delegation am 28. September 2010 um 14:00 Uhr die Listen an Herrn Pung-Jakobsen, Referat 323 im Bundeskanzleramt übergeben.
Die Unterzeichner erwarten von der Bundesregierung einen deutlich besseren Schutz vor Fluglärm und aktiveres Handeln auch und gerade gegen die rein wirtschaftlichen Belange der Luftfahrtindustrie, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.


30.04.2010 Bi gegen den Ausbau des FMO tagte mit der Bundesvereinigung gegen Fluglärm

Die Vorstandsmitglieder Ludger Schulze Temming, Alfred Schäckelhoff und Norbert Hesselkamp (dieser gleichzeitig auch Mitglied der Fluglärmkommission am FMO) der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven haben in Frankfurt a.M. an der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. (BVF) teilgenommen. Die BVF ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein, in dem fast 100 Schutzvereinigungen an Verkehrs- und Militärflughäfen in Deutschland zusammen geschlossen sind. Hinzukommen ca. 40 Städte und Gemeinden aus dem Umland von Flughäfen (vgl. www.fluglaerm.de).

Für die Vorstandsmitglieder der BI gegen den Ausbau des FMO e.V. war von allem der Austausch von Informationen und Erfahrungen zum Fluglärm sehr wichtig. Die BI selber hatte hierzu für die übrigen Mitglieder der Bundesvereinigung einen mehrseitigen Bericht über die am FMO bestehenden bzw. zu erwartenden Probleme vorgelegt (nachzulesen unter www.bi-greven-fmo.de).

Außerdem fand eine von der BVF organisierte Fortbildungsveranstaltung statt, in der u.a. Vertreter des Bundesumweltministeriums, des Umweltbundesamtes und der Deutschen Flugsicherung (DFS) sowie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Fluglärmkommissionen zu aktuellen Entwicklungen beim Schutz gegen den Fluglärm vortrugen.

Die Teilnehmer kritisierten insbesondere, dass trotz der Vorgaben des Gesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm von November 2007 und der sog. Schallschutzverordnung zu diesem Gesetz aus September 2009 es die zuständigen Behörden der Länder nicht geschafft haben, rechtzeitig zum 1.Januar 2010 die erforderlichen Schallschutzzonen an den Verkehrsflughäfen auszuweisen.

Die Mitglieder der BVF waren sich außerdem darüber einig, dass auf der politischen Ebene die BVF alles Erforderliche tun müsse, um zu verhindern, dass es entsprechend dem Koalitionspapier zwischen CDU und der FDP auf Bundesebene von Oktober 2009 aufgrund des insoweit von der Flugverkehrslobby ausgeübten Drucks zu einer Aufweichung der gesetzlichen Regelungen beim Nachtlärmschutz kommt.


16.12.2009 Pläne für Regionalflughafen in den Niederlanden - Becker: Enschede-Twente gibt es vor allem in NRW

Die grüne Landtagsfraktion hat für die heutige Sitzung des Landtags mit einem eigenen Antrag darauf verwiesen, dass nicht nur durch die Ausbaupläne für den Regionalflughafen Enschede-Twente eine Konkurrenz für den Flughafen Münster/Osnabrück entsteht. Auch die Ausbaupläne am Flughafen in Dortmund und die Verlängerung der Startbahn in Stadtlohn-Vreden bedrohen die Wirtschaftlichkeit. Hierzu erklärt Horst Becker MdL, verkehrspolitischer Sprecher:

"Genauso wie beim unsinnigen Ausbau des Flughafen Kassel-Calden unterstützen wir auch den Widerstand gegen einen Regionalflughafen Enschede-Twente. Doch Enschede-Twente ist überall, vor allem aber in NRW. Denn der ruinöse Wettbewerb der Flughafenstandorte wird in erster Linie durch Ausbaupläne innerhalb des Landes NRW vorangetrieben. Die unabgestimmte Flughafenplanung sowie die Subventionspraxis der Bundesländer und Nationalstaaten ist Ursache der Kannibalisierung der Flughafenstandorte. Schon bei den Protesten aus dem Land NRW gegen den Ausbau des Flughafens in Kassel-Calden hat der Ministerpräsident aus Hessen seinem Parteikollegen aus NRW zu Recht darauf hingewiesen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW seine eigenen Flughäfen unabhängig von ihrer Nähe zueinander ausbaut und unterhält.

Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert, ein Ende des ruinösen Standortwettbewerbes durch eine Koordination der Ausbauplanungen für die Flughäfen auf die Bundesebene zu verlagern. Die Kleinstaaterei bei den Flughäfen muss endlich ein Ende haben. Wie beim Bau von Autobahnen oder Schienenstrecken müssen die Entscheidungen für die Flughafeninfrastruktur im Bundestag getroffen werden. Nur damit werden Fehlinvestitionen und Fehlsubventionen auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler verhindert.

Nordrhein-Westfalen ist durch eine europa- und bundesweit einmalige Dichte an Flughäfen gekennzeichnet. Auch dies ist der Grund, warum der Flughafen Münster/Osnabrück sich seine eigenen Ausbaupläne mit elf Millionen Euro auf Kosten der Sterzahler subventionieren lässt. Eine Wirtschaftlichkeit wird der Flughafen auch damit nicht erreichen, weshalb wir als Grüne auch den Ausbau in Münster/Osnabrück ablehnen."


16.10.2009 Koalitionsverhandlungen beabsichtigen offenbar Aufhebung aller Nachtflugverbote zur Verbesserung des Wettbewerbs

 Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven wendet sich gegen die jetzt bekannt gewordenen Pläne, wonach die neue Koalition aus CDU/CSU und FPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen offenbar beabsichtigt, durch Aufhebung von Nachtflugbeschränkungen die Flughäfen in Deutschland weitgehend für den 24-Stunden-Betrieb zu öffnen. In einer Pressemitteilung weist die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm (BFV) e.V. Düsseldorf, dazu auf folgendes hin:

 Im Vorschlag des "Arbeitskreises Wirtschaft" steht: "Zur Sicherung des Luftverkehrsstandortes Deutschland wollen wir u.a. international wettbewerbsfähige Betriebszeiten einführen". Dies heißt im Klartext die weitgehende Aufhebung der Nachtflugverbote und Nachtflugbeschränkungen zu Lasten der Bürger im Einzugsgebiet der Flughäfen.

Die Koalition lässt bei ihrem Plan zur Förderung der Luftfahrtunternehmen völlig außer Acht, dass die Kosten für die Krankheiten der vom Fluglärm betroffenen Bürger von den Krankenkassen - also von der Sozialgemeinschaft - zu tragen sind. Genau dies verstößt gegen die Aufgabe einer “sozial-liberalen“ Regierung, nämlich dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der geringen Vorteile von einzelnen Luftfahrtunternehmen nicht einfach auf die Bürger abgewälzt werden. In diesem Fall würde dafür gesorgt, dass durch die Störung der Nachtruhe die “Wettbewerbsfähigkeit“ der betroffenen Bürger ernsthaft beeinträchtigt wird. Nur gesunde Bürger können für ihre Unternehmen die volle Leistung erbringen.

Die BI gegen den Ausbau des FMO schließt sich dieser Meinung der BVF an. Auch sie ist über die Pläne der Koalition zur Abschaffung bzw. Lockerung von Nachtflugverboten empört. Die Festschreibung von uneingeschränktem 24-Stunden-Flugbetrieb würde sich auch auf den zukünftig möglichen Nachtflugbetrieb am FMO für die Betroffenen in Greven und Ladbergen und auch in der weiteren Umgebung des FMO sehr nachteilig für die Nachtruhe auswirken.

"Wir sehen in diesen Plänen einen Angriff auf die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Bürger. Dieses ist unsozial.“ Die BI fordert alle Politiker in der Region um den Flughafen Münster/Osnabrück auf, sich gegen diese Pläne in den Koalitionsverhandlungen rechtzeitig zur Wehr zu setzen.

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23.08.2009 Lärmschutzmaßnahmen nur für Kurz- und Mittelstreckenflugzahlen. Flugbewegen aus dem prognostizierten Interkontverbindungen werden vom FMO nicht berücksichtigt, obwohl der Ausbau für Interkontverbindungen vorgsehen ist. Jetzt reicht es!

Seit dem 1.06.2007 ist das neue Fluglärmgesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll nach Vorgaben des Bundes bis zum Jahresende 2009 umgesetzt werden. In der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am FMO am 25. Mai 2009 ist darauf hingewiesen worden, dass eine geplante Lärmschutzverordnung des Bundes vorsehe, dass an allen Flughäfen und damit auch am FMO bis zum Jahresende 2009 neue Lärmschutzzonen festzulegen sind, teilt die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven mit.

Zu diesem Zweck hat die FMO-GmbH inzwischen ein sogenanntes Datenerfassungssystem (DES) erstellt. Dieses ist die Grundlage für die Berechnung der Größe der Lärmschutzzonen: je größer der voraussichtliche Fluglärm umso größer sind die Lärmschutzzonen und damit die Ansprüche der vom Fluglärm (insbesondere vom Nachtfluglärm) des FMO Betroffenen auf Bezahlung von passiven Schallschutzmaßnahmen.

 In dem von der FMO-GmbH erstellten DES werden die voraussichtlichen Flüge am FMO im Jahr 2017 zugrunde gelegt, die laut einer Prognose der FMO-GmbH im Jahr 2017 am FMO abgewickelt werden. Die FMO-GmbH hat es sich einfach gemacht. Sie will die Zahlen aus dem Planfeststellungsverfahren übernehmen.

 Die BI meint, dass wenn schon die FMO-GmbH die Zahlen des Planfeststellungsverfahrens übernehmen will, dass sie dann aber auch sämtliche von ihr prognostizierten Passagierzahlen übernehmen muss. Ansonsten wird der Schutz der vom Fluglärm Betroffenen ohne stichhaltige Gründe zu Unrecht eingeschränkt. Die FMO-GmbH will aber bei dem von ihr erstellten DES, das bereits in der Sitzung der Fluglärmkommission am 9.September 2009 beraten werden soll, nur die 3,3 Mio. Passagiere im Kurz- und Mittelstreckenbereich nicht aber die von ihrem Gutachter Dr. W. Allemeyer prognostizierten 800.000 Passagiere im Interkont-Flugbereich zugrunde legen.

 Damit ist die BI nicht einverstanden. Darin sieht sie ein widersprüchliches Verhalten der FMO-GmbH. Man kann nicht von der FMO-GmbH in öffentlichen Erklärungen  auf der einen Seite behaupten, dass sich die geplante Startbahnverlängerung am FMO auf eine für Interkontflüge geeignete Länge von 3.000 m bzw. 3.600 m durch die Zurückverweisung des Klageverfahrens des NABU-Landesverbandes NRW durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster voraussichtlich nur geringfügig verzögern wird, und dann die selbst prognostizierten Fluggastzahlen im Interkont-Flugbereich nicht bei der Erstellung des DES berücksichtigen. Oder glauben die Verantwortlichen in der FMO-GmbH selbst nicht mehr an die Verwirklichung der Startbahnverlängerung bis zum Jahr 2017 fragt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

 

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17.07.2009 Initiatoren der geplanten Ausbaus des FMO haben die Pflicht, zu überprüfen, ob die Startbahnverkängerung wirtschaftlich ist - Leipziger Urteil gibt Rückendeckung

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. begrüßt das vom NABU-Landesverband NRW erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vo - Leipziger Urteil gibt Rückendeckungm 9.07.2009 zur geplanten Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m.

Hierdurch erhält nicht nur das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Gelegenheit, die Gründe für den Ausbau und die Belastbarkeit der Bedarfsprognose für den Interkont-Verkehr am FMO im zweiten Rechtsgang erneut zu gewichten. Auch die Politiker in den an der FMO-GmbH beteiligten Gebietskörperschaften (insbesondere Stadt Münster, Kreis Steinfurt, Stadt und Kreis Osnabrück, Stadt Greven) haben jetzt die Pflicht, kritisch zu prüfen, ob der Ausbau auf eine Startbahnlänge von zunächst 3.000 m und schließlich 3.600 m unter Berücksichtigung der nur relativ wenig zu erwartenden Arbeitsplätze tatsächlich für die Region wirtschaftlich sinnvoll und für die Natur verträglich ist, meint die BI.

Unter Berücksichtigung der Passagierzahlen an den drei zukünftigen Interkont-Konkurrenzflughäfen in Hamburg, Hannover und Köln, bei denen schon seit weit über zehn Jahren Interkont-Startbahnen vorhanden sind, lohnt sich der Ausbau der Startbahn am FMO auf Interkontfluglänge jedenfalls nicht. Diese drei Flughäfen hatten nach der Statistik der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen in Deutschland (www.adv-net.org) im Jahr 2000 (also noch vor dem Anschlag in New York am 11.09.2001) an allen drei Flughäfen zusammen gerechnet ca. 1 Mio. Passagiere im Außer-Europa-Verkehr. Im Jahr 2008 lag die Zahl immer noch bei ca. 1 Mio. Passagiere, obwohl die Passagierzahlen im Außer-Europa-Verkehr an den Drehkreuzen in München und Frankfurt im gleichen Zeitraum deutlich angestiegen sind, nämlich um 33 Prozent (von ca. 20 Mio. auf ca. 27 Mio. Passagiere).

 Dies zeigt, dass der Interkontverkehr auch in der Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit weitestgehend über die Drehkreuze in Frankfurt und München und zukünftig eventuell über den ausgebauten Flughafen in Berlin abgewickelt werden wird, meint die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.

 

 


21.05.2009 Erhaltungsziele des Eltingmühlenbaches nach europäischem Recht widersprechen den Ausbauplänen des FMO

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven begrüßt in einer Pressemitteilung die Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, am 9.07.2009 in dem Revisionsverfahren des Landesverbandes NRW des Naturschutzbundes (NABU) hinsichtlich des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Landes NRW in Münster vom 13.07.2006 eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Die BI ist zuversichtlich, dass mit der Entscheidung des BVerwG die Ausbaupläne der FMO-GmbH endgültig gestoppt werden.

In dem Revisionsverfahren geht es letztlich um die Rechtsfrage, ob die aufgrund der geplanten Startbahnverlängerung auch nach Auffassung des OVG Münster erfolgende erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Gebietes am Eltingmühlenbach gegen europäisches Recht verstößt. Der Eltingmühlenbach im Bereich der vorgesehenen Startbahnverlängerung ist ein Gebiet, das nach der europäischen Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) naturschutzrechtlich streng geschützt ist.

Für eine derartige Beeinträchtigung ist nach europäischem Recht ein zwingender Grund überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich. Das OVG Münster hat in seinem Urteil von Juli 2006, den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes NRW vom 28.12.2004 bestätigend, angenommen, dass für einen derartigen Grund unter anderem bereits eine realistische Realisierungschance für interkontinentalen Flugverkehr am FMO und das Interesse der FMO-GmbH an der Durchführung von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr ausreiche.

Nach Auffassung des Rechtsanwaltes des NABU und auch der BI ergibt sich jedoch aus dem Begriff „zwingend“, dass nur Gründe mit sehr hoher Realisierungswahrscheinlichkeit berücksichtigungsfähig sind. Für ein nennenswerten Interkont-Flugverkehr am FMO hält die BI aber die Realisierungswahrscheinlichkeit für äußerst gering.

 Was die Durchführung von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr angeht, hat der vom NABU beauftragte Sachverständige Faulenbach da Costa nach Meinung der BI in der mündlichen Verhandlung beim OVG Münster im Juli 2006 nachgewiesen, dass auch ohne aufwendiges Brückenbauwerk über den Eltingmühlenbach die Startbahn am FMO von derzeit 2.170 auf dann 2.750 bis 2.800 m verlängert werden könnte. Eine derartige Länge würde auch nach Darstellung der FMO-GmbH jede Art von restriktionsfreiem Mittelstreckenverkehr (einschließlich Dubai) ermöglichen. 

 


27.02.2009 EU-Kommission entscheidet: Kapitalaufstockung am FMO auf 60 Mio. EUR für Startbahnverlängerung durch die beteiligten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften rechtens. BI hält diese Entscheidung für falsch

Die EU-Kommission hat in dieser Woche entschieden, dass die FMO-GmbH wegen der geplanten Kapitalaufstockung durch die an der FMO-GmbH beteiligten öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften für die Startbahnverlängerung auf 3.000 m in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR nicht gegen das EU-Recht verstößt. Die Bürgerinitiative (BI) gegen des Ausbau des FMO e.V. Greven hält diese Entscheidung für falsch. Nach dem EU-Recht sind verbotene Beihilfen der öffentlichen Hand für private Gesellschaften, wie die FMO-GmbH eine solche ist, unzulässig. Dies dürfte nach Meinung der BI vor allem für überflüssige Projekte gelten, wie dies bei der geplanten Startbahnverlängerung der Fall ist. Die BI geht davon aus, dass die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung von einem einseitig dargestellten Sachverhalt ausgegangen ist.

Dass die Startbahnverlängerung am FMO überflüssig ist, zeigen nach Meinung der BI die Verkehrszahlen am FMO, die entgegen den Gutachter-Prognosen in den Jahren 2000 bis 2008 nicht etwa stärker als an den übrigen Flughäfen in Deutschland gestiegen sind, sondern vielmehr entgegen dem allgemeinen Trend deutlich gesunken sind.

 

Während die Passagierzahl an allen Flughäfen in Deutschland von 118,79 Mio. (in 2000) auf 158,39 Mio. (in 2008) und damit um 33,3 % angestiegen ist, ist die Passagierzahl am FMO von 1,69 Mio. (in 2000) auf 1,54 Mio. (in 2008) und damit um 8,9 % gesunken. Da am FMO zur Zeit nur der Kurz- und Mittelstreckenverkehr geflogen wird, sind zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Zahlen jeweils die Passagierzahlen für den Außer-Europa-Verkehr nicht berücksichtigt. Die Zahlen ergeben sich aus den im Internet veröffentlichten Zahlen der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen in Deutschland (www.adv-net.org), teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.


06.02.2009 FMO - Prognose für 2010 3,3 Mio. Passagiere - in 2008 nur 1,6 Mio.. Dennoch unterstützt Grevener Rat den Ausbau 

Dass der von den Ratsfraktionen der CDU und SPD eingeladene Gutachten Dr. Robert Malina als Geschäftführer des verkehrswissenschaftlichen Instituts der Westfälischen Wilhems Universität Münster an den Ergebnissen der Bedarfsgutachten zur Startbahnverlängerung seines Vorgängers Dr. Werner Allemeyer in der Sitzung des Rates der Stadt Greven am 28.01.2009 festgehalten hat, war für die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven keine Überraschung, zumal er selbst teilweise an diesen Bedarfsgutachten mitgearbeitet habe.

Die BI sieht aber diese Bedarfsgutachten durch die Wirklichkeit als eindeutig widerlegt an. So habe Dr. W. Allemeyer im Jahr 1995 im Kurz- und Mittelstreckenverkehr, der bereits jetzt am FMO praktisch ohne Einschränkung möglich sei, für das Jahr 2010 eine Zahl von 3,3 Mio. Passagieren prognostiziert. Tatsächlich sind jedoch am FMO im Jahr 2008 nur ca. 1,6 Mio. Passagiere geflogen. Diese Zahl wird sich auch bis zum Jahr 2010 nicht entscheidend verändern.

 Ebenso wenig hat sich die Erwartung von Dr. W. Allemeyer erfüllt, dass der FMO stärker als der übrige Luftverkehrsmarkt in Deutschland wachsen werde. Seit dem Jahr 2000 ist das Gegenteil der Fall. Die BI verweist hierzu auf die auf der Homepage der BI (www.bi-greven-fmo.de) veröffentlichten Grafiken. Der FMO sei in der Zeit bis zum Jahr 2000 auch nur deshalb mit hohen prozentualen Steigerungsraten auf ca. 1,8 Mio. Passagieren angewachsen, weil der FMO in diesen Jahren den Nachtflugverkehr auf Kosten der Nachtruhe der Bürger von Greven und Ladbergen stark ausgeweitet habe. Ein Nachtflugverkehr sei an den benachbarten Flughäfen in Dortmund, Düsseldorf und Paderborn wegen der dort vorhandenen weitgehenden Nachtflugbeschränkungen nicht möglich.

 Die von Dr. W. Allemeyer nach der Errichtung der Startbahnverlängerung prognostizierte Zahl von ca. 800.000 Interkont-Passagieren hält die BI angesichts der nur wenigen Interkont-Passagieren an den Flughäfen in Hamburg, Hannover und Köln für illusorisch. Hierauf habe auch der auf Vorschlag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Gutachten Dr. Karl-Otto Schallaböck vom Wuppertaler Klimainstitut in der Ratssitzung hingewiesen. Die BI hält es in diesem Zusammenhang für erwähnenswert, dass der Geschäftsführer der FMO-GmbH in der Ratssitzung ausgeführt hat, dass er an der Option der deutlichen Ausweitung des Luftfrachtverkehrs an FMO festhält. Ist dies eventuell seine letzte Hoffnung, wie später dann die geplante Startbahnverlängerung doch noch genutzt werden kann, fragt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend.


27.01.2009 Bi veröffentlicht Statistiken - kein Bedarf mehr für Ausbau des FMO

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven teilt mit, dass sie zur Vorbereitung auf die Ratssitzung am 28.01.2009 für die Mitglieder des Rates der Stadt Greven und für interessierte Bürger einige Grafiken zur aktuellen Entwicklung der Fluggastzahlen am FMO auf ihrer Homepage www.bi-greven-fmo.de veröffentlicht hat.

Aus diesen Grafiken ergibt sich nach Auffassung der BI eindeutig, dass sich die Fluggastzahlen des FMO bei dem bereits jetzt möglichen Kurz- und Mittelstreckenverkehr ganz anders entwickelt haben als es der Gutachter der FMO-GmbH, Herr Dr. Allemeyer, in seinen Bedarfsgutachten für das Planfeststellungsverfahren prognostiziert hat.
Die BI meint deshalb in ihrer Pressemitteilung abschließend, dass es unverständlich ist, dass die FMO-GmbH vor kurzem in einer Presseveröffentlichung mitgeteilt habe, dass sich nach Auffassung der FMO-GmbH hinsichtlich des Bedarfes für die Startbahnverlängerung an der Ausgangslage nichts geändert habe.

23.10.2008 Steuerglelder von 60 Mio. Euro für Startbahnverlängerung nicht gerechtfertigt

Beim Unternehmertag des Wirtschaftforums in Greven zum Thema Flughafen waren sich die Redner darin einig, dass der FMO für die Region und für die dort vorhandenen Arbeitsplätze wichtig ist. Diese Meinung wird von der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. weitgehend geteilt. Dies gilt allerdings nicht für diejenigen Arbeitsplätze, die bei der Fluggesellschaft Air Berlin und am FMO deshalb entstanden sind, weil die Air Berlin und die FMO-GmbH in den letzten 15 Jahren den Nachtflugverkehr auf Kosten des Nachtschlafes der Bürgerinnen und Bürger von Greven und Ladbergen sehr stark ausgeweitet haben. Der Nachtflugverkehr muss am FMO verboten werden.

 Wichtig ist nach Auffassung der BI vor allem eine weitere Feststellung: Eine Interkont-Startbahn von 3.600 m Länge bzw. von einer Länge von 3.000m, wie sie die Gesellschafter der FMO-GmbH wegen des fehlenden Kapitals jetzt zunächst bauen wollen, ist am FMO nicht erforderlich.

 Dies zeigen die Passagierzahlen, die die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsflughäfen (www.adv-net.org) im Internet veröffentlicht, z.B. für die drei potentiellen zukünftigen Konkurrenz-Flughäfen des FMO beim Interkont-Flugverkehr in Hamburg, Hannover und Köln. Bei diesen drei Flughäfen gibt es bereits seit weit mehr als 10 Jahren Startbahnen mit einer für Interkontflüge geeigneten Länge von über 3.000 m. Die Zahlen bei den Fluggästen im Interkont-Verkehr stagnieren jedoch an diesen Flughäfen. Bei allen drei genannten Flughäfen zusammen gerechnet beträgt die Zahl der Fluggäste im Außereuropa-Verkehr (An und Ab) im Jahr 2000 (also noch vor dem Attentat am 11. September 2001) insgesamt 1.057.200 und im Jahr 2007 insgesamt 1.087.527.

 In Frankfurt und München zusammen gerechnet sind demgegenüber die Vergleichszahlen im Vergleichszeitraum um ca. 32 % von ca. 20 Mio. (in 2000) auf ca. 26,5 Mio. Fluggäste (in 2007) angestiegen. Dies zeigt: Der Interkont-Verkehr in Deutschland wird auch in Zukunft weitestgehend über die beiden Flugdrehkreuze in Frankfurt und München und zukünftig eventuell auch in Berlin abgewickelt werden.

 Die BI meint abschließend in ihrer Pressemitteilung: Es ist nicht verantwortbar, dass die an der FMO-GmbH beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften für eine derartig überflüssige Maßnahme ca. 60 Mio. Euro und demnächst bei der Errichtung der Startbahn in der geplanten Endausbaulänge von 3.600 m sogar nochmals ca. 60 Mio. Euro Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger ausgeben und das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach im großen Umfang zerstören.

 

02.06.2008 Mitgliederversammlung

 Am 02.06.2008 trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven zur Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Hans Joachim (Hajo) Leuschner begrüßte die anwesenden Mitglieder und ließ einige der zahlreichen in den letzten Jahren erfolgten Tätigkeiten der BI Revue passieren. Er teilte der Mitgliederversammlung mit, dass er im nächsten Monat aus privaten Gründen aus Greven fortziehen werde. Er wolle sich für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung stellen, weil er dann nicht mehr genügend die Interessen der hier in Greven vom Fluglärm Betroffenen vertreten könne. Dies wurde allgemein sehr bedauert, aber auch akzeptiert. Ludger Schulze Temming sprach ihm im Namen aller Anwesenden und der gesamten BI den herzlichen Dank für seinen sehr tatkräftigen und nunmehr fast 20 Jahre dauernden und vielfach auch erfolgreichen Einsatz zur Durchsetzung der Ziele der BI aus.

 Die Vorstandswahlen ergaben folgenden neuen Vorstand: Ludger Schulze Temming (Vorsitzender), Alfred Schäckelhoff (stellvertretender Vorsitzender),Heinz Oxen (Kassierer), Lutz Pöppler (Schriftführer), Norbert Hesselkamp, Matthias Krins und Wilhelm Runge (Beisitzer). Maria Ronning und Herbert Breidenbach wurden zu Kassenprüfern gewählt.

Außerdem wird aufgrund der Abstimmung in der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm e.V. vorgeschlagen werden, dass die Bundesvereinigung Norbert Hesselkamp (und Alfred Schäckelhoff als dessen Vertreter)  anstelle von Hajo Leuschner als neues Mitglied für die Fluglärmkommission am FMO benennt.

 Hinsichtlich der Erfolge der BI unter dem Vorsitz von Hajo Leuschner erinnerte Ludger Schulze Temming insbesondere an das erfolgreiche Bürgerbegehren im Jahr 1999 mit über 7.200 Unterschriften in Greven zu der an das Landesverkehrsministerium gerichteten Forderung auf Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO. Wie wichtig die weitere Durchsetzung dieser Forderung ist, zeigt die jüngste Entwicklung beim ehemaligen Militärflugplatz in Rheine-Hopsten. Der Investor, der dort einen riesigen Frachtflughafen mit jährlich über 16.000 Flugbewegungen einrichten wollte, hat offenbar bereits deshalb hiervon Abstand genommen, weil dort voraussichtlich kein Nachtflug möglich gewesen wäre. Frachtflug findet erfahrungsgemäß überwiegend nachts statt, vor allem wenn es um Express-Frachtflug geht.

 Einige der anwesenden Mitglieder der BI äußerten die Befürchtung, dass nunmehr der Investor seine Aktivitäten zum FMO verlegen könnte. Dies würde voraussichtlich zu 30 bis 40 zusätzlichen Flügen in jeder Nacht am FMO führen. Sie äußerten ihr Verärgerung darüber, dass in den letzten Wochen nicht nur von der Industrie- und Handelskammer in Münster sondern auch in einem Presseartikel in der Grevener Zeitung gefordert worden sei, dass der vom Investor geplante Frachtflugverkehr am FMO stattfinden solle.

 

18.04.2008 Steht Naturschutz beim streng geschützten FFH-Gebiet Eltingmühlenbach über dem Interesse der überflüssigen Startbahnverlängerung?

Beim Besuch des Regierungspräsidenten am FMO hat die Flughafenleitung die ihren Augen späte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig zur geplanten Startbahnverlängerung am FMO von jetzt 2.170 m auf dann 3.600 m bedauert.

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO, Greven, lässt die lange Dauer der Entscheidungsfindung hoffen, dass das BVerwG in Leipzig hinsichtlich des dort anhängigen Revisionsverfahrens des Naturschutzbundes Deutschland (NABU - Landesverband NRW -) betreffend das Urteil des OVG Münster vom 13.07.2006 den Naturschutz über das Interesse der FMO-GmbH an einer völlig überflüssigen Startbahnverlängerung stellen wird.

Im Gegensatz zur Fughafenleitung meint die BI, dass der Ausbau der Startbahn nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens stärkt. Der FMO ist – wie bisher auch praktiziert - auf einem Flughafenmarkt wettbewerbsfähig, auf dem wie bei den Flughäfen in Dortmund, Paderborn und Bremen Geschäftsreisende zu den Flugdrehkreuzen in Frankfurt, München, Amsterdam, London, Paris oder Zürich transportiert und auf dem die Touristen zu europäischen Ferienflugzielen bis einschließlich Nordafrika und Kanarische Inseln geflogen werden. Alles andere ist Illusion. 

Außerdem weist die BI darauf hin, dass es nicht angeht, dass die FMO-GmbH bereits seit über 15 Jahren in immer stärkerem Maße die Wettbewerbsfähigkeit des FMO durch starke Ausweitung des Nachtflugverkehrs auf Kosten der Nachtruhe der vom Nachtfluglärm des FMO betroffenen Bewohner der Anrainer-Kommunen Greven und Ladbergen verstärkt hat. Die BI kündigt an, dass sie sich auch in Zukunft intensiv für die Einführung eines Nachtflugverbotes am FMO einsetzen wird. Zur Zeit ruht noch beim OVG in Münster ein entsprechendes Klageverfahren, das vom Ausgang der Entscheidung beim BVerwG in Leipzig abhängig ist, teilt die BI in ihrer Pressemitteilung abschließend mit.

10.12.2007 Verschmutztes Regenwasser vom AirportPark kann Eltingmühlenbach und Grundwasserbedrohen - Grundstückspreise für Gewerbe viel zu hoch

In einem an den Bürgermeister gerichteten Brief haben die Vertreter der Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V., Hans Joachim Leuschner und Ludger Schulze Temming, rechtzeitig vor Ende der Einwendungsfrist ihre Einwände gegen den von der Stadt Greven geplanten Bebauungsplan betreffend den AirportPark FMO dargelegt.

 Sie meinen, aus dem geplanten Konzept der dezentralen Ableitung des verschmutzen Regenwassers aus dem Gebiet des geplanten AirportParks FMO könnten sich sehr negative Auswirkungen für das FFH-Gebiet Eltingmühlenbach ergeben. Das Regenwasser würde nicht genügend gereinigt. Weiterhin werde sich wegen des hohen Versiegelungsgrades des letztlich auf eine Fläche von ca. 220 ha geplanten Gewerbegebietes nicht genügend neues Grundwasser bilden. Trotz einiger anderslautenden Gutachten bestünden insoweit Bedenken. Die Gutachten würden auf einem dezentralen Entwässerungskonzept aufbauen, welches nur in Ansätzen erkennbar sei. Wichtige Unterlagen zu Einzelheiten würden fehlen. Erkennbar sei nur, dass eventuell ansiedlungswillige Unternehmen dort ca. 30 cm tiefe Versickerungsmulden auf ihren Grundstücken anlegen sollen. Darunter befänden sich dann eine 1 m tiefe Bodenschicht und ein Dränagerohrsystem, womit sowohl das Regenwasser als auch das Grundwasser weitestgehend zum Eltingmühlenbach abgeleitet würden.

 Auch sei eine ausreichende Vermarktung des geplanten Gewerbegebietes am FMO bei den sich jetzt schon abzeichnenden Grundstückspreisen von 60 bis 100 Euro nicht zu erwarten. Die Grundstückspreise, umgerechnet auf die tatsächlich nutzbare Fläche, würden sich jetzt zusätzlich verteuern, weil die Unternehmen zusätzliche Flächen für die umfangreichen Versickerungsmulden mit erwerben müssten. Außerdem müssten die Unternehmen den Kapitaldienst für die Investitionen und für die laufende Unterhaltung des geplanten dezentralen Entwässerungssystems selbst tragen. Eventuell an einer Ansiedlung in der Nähe des FMO interessierte Unternehmer könnten in der näheren Umgebung genügend attraktive Gewerbeflächen zu Preisen kaufen, die deutlich niedriger als die Hälfte der zu erwartenden Grundstückspreise für den AirportPark FMO seien.

 Die BI-Vertreter befürchten nach wie vor, dass später die geplanten Gewerbeflächen, bevor man sie dann weitestgehend brach liegen lassen würden, ansiedlungswilligen Frachtfirmen zur Verfügung gestellt würden, die dann landseitig den Frachtflugverkehr abwickeln würden, der luftseitig dann auf dem FMO-Gelände stattfinden werde. Dass luftseitig die Abwicklung von Frachtflugverkehr am FMO ebenfalls ins Auge gefasst wird, ergibt sich, wie von der BI in ihrer Presseerklärung mitgeteilt wird, deutlich aus den Unterlagen, die im Rahmen der Planfeststellungsverfahren für die Startbahnverlängerung am FMO auf 3.600 m und für die geplante Erweiterung der Flugzeug-Stellplätze von 15 auf 31 ausgelegen haben. Dies alles könne zu einer deutlichen Ausweitung des Flugverkehrs, insbesondere des Nachtflugverkehrs, führen, weil Frachtflugverkehr erfahrungsgemäß vor allem nachts abgewickelt würde.

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25.07.2007

Startbahnverlängerung kann noch durch Revisionsverfahren des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland verhindert werden

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Ausbau des FMO e.V. Greven ist von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig vom 24.07.2007 zur StartbahnverlÃ?ngerung am FMO enttÃ?uscht. Darin hat das BVerwG die Revision der von der BI unterstützten Kläger gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13.07.2006 zur Startbahnverlängerung nicht zugelassen. Die angestrebte rechtliche Überprüfung des Urteils des OVG Münster vom 13.07.2006 vor allem im Hinblick auf die Verletzung der Lärmschutzinteressen der Anwohner wird daher durch das BVerwG nicht stattfinden.

Die BI hofft nun, dass die in ihren Augen überflüssige Startbahnverlängerung am FMO durch eine noch ausstehende Entscheidung des BVerwG in einem Revisionsverfahren des Naturschutzbundes (NABU) Deutschland verhindert wird. Diese Revision hat das BVerwG am 04.06.2007 aufgrund einer Beschwerde des NABU gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Parallelurteil des OVG Münster von 13.07.2006 zur Entscheidung zugelassen. Das BVerwG wird somit auf jeden Fall eine rechtliche Überprüfung des Parallelurteils des OVG Münster vom 13.07.2007 dahingehend vornehmen, ob die durch die geplante Überbauung des Eltingmühlenbachs erfolgende Zerstörung des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet Eltingmühlenbach gerechtfertigt ist. Dafür müssen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorhanden sein.

Diese liegen nach Auffassung der BI nicht vor, weil eine Interkontbahn von 3.600 m Länge (bisher 2.170 m) im Münsterland nur wegen eventuell einiger weniger wöchentlicher Flüge für Touristen zur Dominikanischen Republik, Florida oder Dubai nicht erforderlich und wegen der dafür erforderlichen ca. 120 Millionen Euro auch wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Dass ein Interkont-Flugverkehr nur für Geschäftsleute ab FMO zukünftig möglich sein wird, behauptet nicht einmal die FMO-GmbH. Im Übrigen können die Geschäftsleute nach Pressemitteilungen der FMO-GmbH bereits jetzt vom FMO aus 10 mal täglich über Frankfurt und München 192 Ziele in 78 Länder mit der Lufthansa problemlos erreichen, teilt die BI in ihrer Presseerklärung abschließend mit.